30.05.2013

Liebe Freundinnen und Freunde des Naturschutzes,
am 11.06.2013 findet am Verwaltungsgericht Dresden (Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden, Saal 06) 9 Uhr die Verhandlung zum "Tornadoerlass" statt. Auf der Grundlage dieses Erlasses wurden in Sachsen tausende Bäume entlang der Gewässer gefällt und die Beteiligungsrechte der Umweltverbände in Schutzgebieten per Verwaltungsvorlage außer Kraft gesetzt. Damit hat die Verwaltung am Parlament vorbei die Naturschutzgesetze aufgehoben und sich selbst einen unbegrenzten Handlungsspielraum verschafft. Gegen dieses rechtwidrige Vorgehen hat der Ökolöwe bereits 2011 Klage eingereicht. Nun, nach zwei Jahren Untätigkeit, versucht das Verwaltungsgericht Dresden dem Ökolöwen/der Grünen Liga, weil diese angeblich nicht betroffen ist, die Klagebefugnis zu entziehen.
Der Ökolöwe lädt daher dazu ein, dass möglichst viele UmweltschützerInnen bzw. BürgerInnen zum Gerichtstermins in Dresden anwesend sind, um zu verdeutlichen, dass die Öffentlichkeit sehr wohl betroffen ist, ein Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes hat und das Gericht nicht im "stillen Kämmerlein" nach Belieben entscheiden kann. Auch ich als Abgeordnete werde an der Verhandlung teilnehmen. Ich lade alle Interessierten dazu ein, am 11. Juni ebenfalls nach Dresden zu fahren und den Ökolöwen bzw. die Grüne Liga zu unterstützen.
15.04.2013

Von 140 Pflaumenbäumen zwischen Eilenburg und Rödgen stehen noch sechs, kilometerlange Alleen aus Obstbäumen verschwinden, eine Ersatzpflanzung findet nicht statt, der Straßenverkehr hat Vorrang. Symptomatisch? Auf jeden Fall. Gerade im ungeschützten Bereich hat die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes bei Privaten wie öffentlicher Hand einige Hemmungen beim Roden von Bäumen abgebaut.
Wir versuchen die Entwicklung zu beobachten, mit mäßigem Erfolg. Unsere Kleine Anfrage (5/8442) vom März 2012 ergab: Wie viele ungeschützte Bäume in Sachsen gefällt wurden weiß niemand, weder in den Kommunen, noch auf der Landesebene. Ohne Meldepflicht keine Statistik... niemand weiß genau, wie sich seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle der Bestand insbesondere an nicht geschützten Gehölzen verändert hat.
Stadträtinnen wie Petra Zeis aus Chemnitz und Elke Zimmermann aus Dresden hören von ihren Umweltverwaltungen nahezu unisono: „Eine konkret Aussage zu Fällungen seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle im Oktober 2010 ist nicht möglich.“
Ein wesentlicher Vorteil der alten Baumschutzsatzungen war, dass Ersatzpflanzungen angeordnet werden konnten. Das ist nun nur noch in geringem Umfang möglich, in einem reduzierten Geltungsbereich und nur bei geschützten Gehölzen. Der von den Koalitionsfraktionen verbreitete Optimismus, der mündige Bürger würde verantwortungsbewusst mit dem Grün umgehen, wird von uns nicht geteilt. Das Hemd ist immer noch näher als die Hose.
Wie befürchtet, wird die Gesetzeslage mitunter großzügig interpretiert. Die Naturschutzbehörden können Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz nur ahnden, wenn sie bekannt werden: 40 mal passierte das in Sachsen im Jahr 2010, 122 mal bis März 2012. Personelle Engpässe (in Chemnitz) sorgen dafür, dass zahlreiche Verfahren schweben. Baumschutz wurde zum kommunalen Zuschussgeschäft, die Einnahmen decken die Ausgaben nur noch zur Hälfte. Ob da Geld für neue Bäume bleibt? Aktion Baumstarke Stadt... der Bürger wird’s schon richten?
Trotz aller Petitionen, tausender Unterschriften und Proteste – die schwarz-gelbe Koalition hat es wahr gemacht und mit ihrer Mehrheit das Sächsische Naturschutzgesetz „entbürokratisiert“. (zur aktuellen Version des
Sächsisches Naturschutzgesetzes)
Viele Fragen bleiben offen, z.B. für einen engagierten Naturschützer, der mailte:
· Warum wird Kommunen die Möglichkeit und Kompetenz abgesprochen, im eigenen Sinne zu handeln?
· Warum sind Nadelgehölze, Pappeln, Baumweiden, Birken und Obstbäume minderwertige Bäume?
· Warum ist ein Baum auf einem bebauten Grundstück schlechter für den Naturschutz zu bewerten als auf einem unbebauten?
Es gibt eigentlich keine Antworten darauf.
Noch ist es zu früh, seriös Bilanz zu ziehen, was in den vier Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Wirken des BNatSchG ab 01. März tatsächlich auf vielen Grundstücken geschehen ist. Erste, nicht belegbare Eindrücke lauten:
· Ja, es seien in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden.
· Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaus-Siedlungen.
· Ja, es seien auch viele Jungbäume darunter, für deren Entfernung keine Notwendigkeit bestand.
· Ja, viele Bäume seien unsachgemäß verschnitten worden.
· Ja, es gäbe zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften – in Folge der verwirrenden Regelungen dürfte die Dunkelziffer hoch sein.
Vielleicht wird es – zumindest in den Großstädten – nie möglich sein, zu erfassen, welche Anzahl welcher Baumarten genehmigungsfrei und ohne Ausgleichspflanzungen gefällt wurden und werden. Dazu haben die Verwaltungen schlichtweg keine Kapazitäten. Im Zweifelsfall übernimmt der klagende Nachbar die Kontrollaufsicht! Ein vager Versuch, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, ist eine Anfrage an die Stadt- und Gemeinderäte zu richten:
1. Wie viele, nicht mehr unter Schutz stehenden Bäume wurden – aufgeschlüsselt nach Baumart - im Stadt-/Gemeindegebiet seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle genehmigungsfrei gefällt?
2. Hat die Verwaltung die personellen Ressourcen zur umfassenden Kontrolle von Baumfällungen in ihrem Gemeindegebiet?
3. Wurden Verstöße gegen das BNatSchG oder Artenschutz-Verordnungen kontrolliert, festgestellt und geahndet? Wenn ja, wie viele?
4. Wie viele unter Schutz stehende Bäume wurden im gleichen Zeitraum wie unter 1. mit Genehmigung gefällt? Wurden in jedem Fall Ersatzleistungen angeordnet?
5. In wie vielen Fällen konnten unter Schurt stehende Bäume auf Grund der Genehmigungsfiktion gefällt werden?
6. Wie kompensiert die Verwaltung die durch die Koalition beschlossene Kostenfreiheit für Genehmigungsverfahren?
Eine Schlussfolgerung nach der Änderung des Gesetzes kann man allerdings klar ziehen:
Eine mehr als vier Monate anhaltende Verunsicherung für Bürger und Gemeinden darüber, was ist erlaubt, was nicht, gelten Teile der alten Satzung fort, sollte eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet werden oder nicht.
Nach anfänglichen Abstimmungen mit dem SMUL, hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag eine
Mustersatzung an seine Mitglieder versendet. Als erster Eindruck lässt sich nicht verhehlen: Sie ist kompliziert und bedarf vielseitiger Erläuterungen…und das als Ergebnis von Vereinfachungen und Entbürokratisierung! Dennoch: Es ist gut, im Gemeinderat den Erlass einer neu angepassten Satzung zu diskutieren.
Selbst verfassungsrechtliche Bedenken (
Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes vom 19.11.2010) konnten die Koalitionäre nicht stoppen. Allerdings gibt diese juristische Bewertung keinen Anlass, auf mehr Baumschutz zu hoffen, da nur kommunalrechtliche Fragestellungen – die Kostenfreiheit und die Genehmigungsfiktion – zur Debatte standen.
Die Stadt Leipzig bereitet seither eine Klage gegen den Freistaat vor. Ob dabei auch der Versuch unternommen wird, mehr Baumschutz durchzusetzen, ist momentan noch offen.
Landtagsrede Gisela Kallenbach vom 19.04.2011: ![]()
Bäume futsch, Bürokratieabbau Null: Wir brauchen wieder einen wirksamen Schutz des kommunalen Baumbestandes.
Rodung auf den Deichen: Rechtsgutachten zum Tornado-Erlass ist in Arbeit
Die Landestalsperrenverwaltungen in Sachsen holzen seit August 2010 rabiat Bäume auf Sachsens Deichen ab. 100.000 Bäume und Sträucher sollen beseitigt werden. Und das ohne jegliche Differenzierung nach Art des Deiches oder Art des Baumes. Alles muss raus.
Das unsinnige Treiben der Landestalsperrenverwaltungen stützt sich auf den äußerst fragwürdigen Tornado-Erlass des Umweltministers Frank Kupfer (CDU). Die Haltbarkeit dieses Erlasses, der die Grundlage für die Rodung von sämtlichen Bäumen und Sträuchern auf Deichen im Freistaat ist, wird aktuell mit einem Rechtsgutachten geprüft.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Art der Notstandsgesetzgebung einer juristischen Prüfung standhält. Die Verbände haben bisher nicht geklagt, weil die Bundesregierung den Verbänden mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für die Klagen bei Anliegen wie Naturschutz die Grundlage entzogen hat.
Besonders problematisch erlebe ich das Treiben in Leipzig. Tausende Bäume fallen im Auwald. Der Auwald ist ein nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschütztes Naturschutzgebiet. Die im FFH-Gebiet nötige Fachprüfung wurde unterlaufen, weil die Behauptung einer „Gefahr im Verzug“ als Begründung diente.
Sicher ahnten die Landestalsperrenverwaltungen: eine Genehmigung wäre nicht erfolgt, wenn das Roden der Bäume fachlich hätte begründet werden müssen. Möglicherweise wäre offenkundig geworden: der Hochwasserschutz wäre sachlich und finanziell effektiver möglich gewesen. Zumal ein Auwald mit großen Polderflächen ja geradezu da ist, um Hochwasser aufzunehmen. Hunderten Bäumen hätte ein ordentliches Genehmigungsverfahren den Tod erspart? Fünfzehn Hektar Auwald wurden bereits abgeholzt. Die Maßnahme ist nicht nur fragwürdig, sondern auch höchst kostspielig. Nach dem Abholzen kommt die Rodung der Stubben. Die Wurzeln werden ausgraben und die Deiche neu befestigt.
Unglaublich, dass der Freistaat Millionen für einen wenig effektiven, aber die Umwelt nachhaltig schädigenden Hochwasserschutz ausgibt.
Hintergrund zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
„Das 2006 in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein "weiter Zugang zu Gerichten" zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen.“
Quelle: 'Naturschutzbund Deutschland,'Nabu legt Beschwerde bei EU-Kommission ein;Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verstößt gegen EU-Recht'
Am 4.10.2010 fand im Revue-Theater am Palmengarten eine öffentliche Diskussion zum Baumschutz statt. Etwa 30 Leipziger verfolgten die Diskussion, welcher sich Inge Kunath (Amt für Stadtgrün und Gewässer), Dr. Leo Kasek (NABU), Nico Singer (Ökolöwe) und Ronald Linke (Haus und Grund) stellten.
Inge Kunath gab sich optimistisch. Auch in der Vergangenheit habe das von ihr geführte
Amt für Stadtgrün und Gewässer in der Regel die Fällgenehmigung erteilt, wenn nichts dagegen gesprochen habe. Von Oktober bis Februar allerdings seien Bearbeitungszeiten von vier Wochen kaum einzuhalten gewesen – nunmehr ist die Frist auf drei Wochen gesunken. Die meisten Anträge hätten mit Bauvorhaben im Zusammenhang gestanden.
Sie erwartet aufgrund des differenzierten Geltungsbereiches des Gesetzes einen höheren Beratungsbedarf bei den Bürgern, diese Beratung wird die Stadt aber anbieten - auch wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Die Baumschutzsatzung gilt künftig nur noch für bebaute Grundstücke, wobei auch eine Hundehütte oder ein Gewächshaus lt. Bauordnung eine Bebauung darstellen. Auf nicht bebauten Grundstücken gilt die alte Baumschutzsatzung.
Rechtsanwalt
Ronald Linke von
Haus und Grund plädierte für mehr Vertrauen in die Bürgerschaft. Er sehe keine dramatischen Fäll-Orgien auf Leipzig zukommen. Das Argument, Hausbesitzer würden Bäume zugunsten von Parkplätzen fällen, galt für ihn nicht: es gebe ohnehin nur wenige Grundstücke mit Durchfahrten zum Innenhof.
Nico Singer merkte an, dass das Argument der "Entbürokratisierung" eine unbegründete Leichtigkeit suggeriere. Für den Geschäftsführer des
Ökolöwen bleibt die zentrale Botschaft: ein Baum ist keine private Dekoration, Bäume zu erhalten sei eine gesellschaftliche Verantwortung. Private Anliegen sollten beim Baumschutz nachgeordnete Bedeutung haben. Wer Beratung vom Verein Ökolöwe benötigt, wird sie bekommen. Wer keine Beratung zu benötigen meint, kann selbst entscheiden - und im Zweifelsfall falsch liegen.
Auch Leo Kasek bietet das auch namens des
NABU Landesverbandes an. Besonders wenn große stadtbildprägende Bäume gefällt werden sollen, sei der Ärger groß. Bisher haben die städtischen Mitarbeiter und die Verbände manchen Nachbarschaftsstreit über Bäume befriedet.
Wer sich nicht im Klaren sei, ob sich auf seinem Grundstück geschützte Bäume wie Schwarzpappeln oder Erlen befänden, solle lieber nachfragen. Denn wer einen geschützten Baum fällt, begeht eine Straftat.
Dem widersprach allerdings Ronald Linke, seiner Ansicht nach trage die Stadt das Risiko. Wenn nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Fällung widersprochen werde, trete die im Gesetz formuliere "Genehmigungsfiktion" in Kraft. Sollte der Baum tatsächlich unter Naturschutz gestanden haben, mache sich dann die Stadt strafbar.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger äußerten sich abwartend, manche auch erleichtert über die neuen Regeln. Man werde beim Pflanzen künftig sicher besser bedenken, welche Bäume dauerhaft auf den Grundstücken erwünscht seien.
Die Bürger erwarten von der Stadt eine bessere Aufklärung über die neuen Regelungen sowie in etwa einem Jahr einen Zwischenbericht über die Erfahrungen, z.B. im Amtsblatt.
Hintergrund:
Anfang September wurde das so genannte Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes mit den Stimmern der Koalition verabschiedet. In dessen Umsetzung dürfen Kommunen künftig zwar Baumschutzsatzungen erlassen oder fortschreiben, aber zahlreiche Gehölze nicht mehr unter Schutz stellen: Bäume auf bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von unter einem Meter; Bäume, Sträucher und Hecken in Kleingartensparten; Gehölze auf Deichen und Deichschutzstreifen; Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Weiden.
Am 19. Oktober 2010 tritt mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts in Kraft. Abgeschafft wurden darin die staatlichen Vorkaufsrechte nach dem Sächsischen Wassergesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Eingeschränkt wird mit dem neuen Gesetz auch der Wirkungsbereich der kommunalen Baumschutzsatzungen.
Die Grüne Fraktion hat gemeinsam mit Umweltverbänden und Kommunalverwaltungen versucht, Schlimmeres zu verhindern - nämlich die generelle Abschaffung von Baumschutzsatzungen. Kommunen dürfen diese weiter erlassen oder fortschreiben, allerdings zahlreiche Gehölze nicht mehr unter Schutz stellen.
- Bäume und Hecken in Kleingärten
- Bäume auf bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang bis zu einem Meter gemessen in einem Meter Höhe (entspricht einem Stamm-Durchmesser 40 cm)
- Gehölze auf Deichen und Deichschutzstreifen
- Obsbäume, Nadelgehölze, Birken und Weiden
Baumschutzbehörden müssen künftig kostenfrei innerhalb von drei Wochen über Fällanträge entscheiden.
Grundsätzlich aber gilt z.B. das Naturschutzgesetz weiter:
- mit dem generellen Fällverbot zwischen 1. März und 30. September
- dem Schutz von Streuobstwiesen als Biotop
- dem besonderen Schutz von Bäumen auf der Roten Liste wie z.B. der Eibe
Mehr zu Ursachen, Folgen und Handlungsmöglichkeiten erfahren Sie im
Faltblatt sowie unter www.baumschutz-sachsen.de
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
insbesondere werte Damen und Herren der Koalition,
unter dem Deckmantel der Vereinfachung und Entbürokratisierung bemühen Sie sich seit Monaten Kommunal-, Umwelt- und Naturschutzrecht mit nahezu unlauteren Mitteln auszuhebeln. ABER: Sie hatten offensichtlich nicht mit derartigen Widerstand und Sachverstand aus Kommunen, Verbänden und Universitäten gerechnet. Das hat Ihr schon verinnerlichtes Machtmonopol durcheinander gewirbelt.
Nun wollen Sie es uns zeigen und schrecken wahrhaftig vor nichts zurück, nicht einmal vor verfassungsrechtlichen Bedenken - das hätte ich nicht für möglich gehalten!
Aber eigentlich hätte ich es wissen müssen: Klientelpolitik - das ist Ihr Markenzeichen. Leider gehören Umwelt- und Naturschutz nicht zu Ihrer Klientel.
Weiter zum vollständigen Text der
Rede
12.3.2010: Schwarz-Gelb spricht von Entbürokratisierung und „Vereinfachung“ des Umweltrechts, wir nennen die Pläne der Regierungskoalition einen gezielten Abbau von umweltrechtlichen Standards und Schutzvorschriften.
Der Gesetzentwurf soll alte Ziele der FDP verwirklichen. Er sieht vor, dass kommunale Baumschutzsatzungen nicht mehr für Wohngrundstücke und Einzelgärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes erlassen werden dürfen. In der letzten Legislatur war dies von der CDU noch abgelehnt worden. In der Begründung des Gesetzes wird die Erwartung geäußert, dass „die Bürger – auch einem gewandeltem Umweltbewusstsein geschuldet – eine eigenverantwortliche und vernünftige Entscheidung über die Erhaltung oder Fällung von Bäumen treffen werden.
Diese Formulierung soll offenbar Befürchtungen zerstreuen, das Baumschutzverbot würde zu einem "Kettensägenmassaker" führen. Allerdings haben sich diese Befürchtungen immer wieder bestätigt. Görlitz ist das berühmteste Beispiel. Zwei Jahre nach Abschaffung der Görlitzer Baumschutzsatzung plädierten sogar Vertreter der FDP für eine Wiedereinführung. Wenn die schwarz-gelben Pläne umgesetzt werden sollten, befürchten die sächsischen Naturschutzverbände massive Fällungen vor allem alter Bäume. Weil auch die Baumberatung wegfallen würde, wären auch seltene und geschützte Bäume bedroht. Denn in der Regel kann ein Laie nicht erkennen, ob es sich um einen geschützten Baum handelt oder nicht.
Gleichzeitig werden durch die Pläne der Staatsregierung die kommunalen Luftreinhaltepläne und Lärmschutz-Managementpläne konterkariert. Bäume mindern Feinstaub- und Lärmbelastung. Um die europäischen Grenzwerte einzuhalten, müssten die Baumverluste von den Behörden anderweitig teuer ausgeglichen werden. Angesichts dessen sollte die CDU noch einmal gründlich in sich hineinhorchen, welche Geschenke sie ihrem gelben Koalitionspartner macht und ob der Preis dies tatsächlich gerechtfertigt ist.
Ihre/Deine Unterschrift ist wichtig!
Ziel der Novelle des Landesumweltrechts ist es, die Gesetzgebung zum Baumschutz zu "vereinfachen". Bäume auf Wohngrundstücken und in Kleingärten sollen demnach künftig keinen "staatlichen Schutz" mehr genießen. Vielmehr sollen die Bürger eigenverantwortlich entscheiden, ob sie Bäume erhalten oder fällen. Warum sind wir Grünen so vehement für den Baumschutz? Weil Bäume große ökologische Leistungen für das Stadtklima erbringen, sie schaffen Kühle und Feuchte, lockern den Boden und halten das Wasser, sie reinigen die Luft, binden CO2 und geben uns die Luft zum Atmen.
Gemeinsam mit den Umweltverbänden wollen wir 10.000 Unterschriften gegen die Gesetzesinitiative von CDU und FDP sammeln und dem Sächsischen Landtag übergeben. Machen Sie mit!!!