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Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser

Redebeitrag von Gisela Kallenbach zur Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten "Hochwasser 2013: Helfen – wiederaufbauen – schützen. Gemeinsam für Sachsen!", 78. Sitzung des Sächsischen Landtages, 19. Juni 2013, TOP 1

Es gilt das gesprochene Wort

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Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

während im Norden noch viele Menschen bangen müssen, geht es bei uns um das Aufräumen und eine gründliche Analyse.Einige haben vorschnelle Schlüsse gezogen und unzulässig "Sündenböcke" identifiziert. Naturschützer würden Gefahren für Menschenleben billigend in Kauf nehmen.

Trauriger Höhepunkt waren Gewalt- bzw. Morddrohungen im Zuge dieser Anwürfe. Wenn ein CDU-Stadtrat in Flöha in öffentlicher Ausschusssitzung über einen Vertreter eines Naturschutzverbands sagt "Normalerweise müsste man ihn erschlagen.", dann erwarte ich, dass die CDU hier Konsequenzen zieht und auch der Ministerpräsident darüber nachdenkt, welche Folgen vorschnelle Analysen haben können.

Ein besserer Hochwasserschutz ist nicht an einzelnen Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden gescheitert. Darum helfen die vom Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Verfahrensverkürzungen nicht weiter. Zu befürchten ist eher, dass mit dem abfließenden Wasser wieder "business as usual" gilt.

In schöner Regelmäßigkeit wird der altbekannte Slogan "Den Flüssen mehr Raum geben" von Wissenschaftlern und auch von Politikern strapaziert – und schnell wieder vergessen. Das kennen wir seit der Oderflut von 1997. Wie sind aber die Fakten?

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz bringt es auf den Punkt, wenn sie resümiert: "Wir haben uns unsere Hochwasser zum großen Teil selbst gemacht. In Deutschland wurden zwei Drittel der ursprünglich vorhandenen Auen durch Deiche von den Flüssen getrennt. In 15 Jahren ist nur ein Prozent natürlicher Retentionsraum geschaffen worden."

Das hat auch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe bereits 2008 bestätigt.Solche Empfehlungen verhallten bisher in Sachsen nahezu ungehört. Dabei hat die GRÜNE-Fraktion in schöner Regelmäßigkeit Anträge gestellt, um integrierte Ansätze des Hochwasserschutzes mit der Umsetzung der EU–Wasserrahmenrichtlinie sowie der Biodiversitätsstrategie in Einklang zu bringen.

Natürlich bringen technische Deichanlagen und Schutzmauern örtliche Entlastungen; aber sie verschieben das Problem an die Unterlieger. Das ist Kleinstaaterei und zudem unsolidarisch. Seit Jahren fordern wir: nur eine flussgebietsübergreifende Betrachtung unter Einbeziehung der Gewässer 2. Ordnung kann die nötige nachhaltige Lösung schaffen – wir brauchen einen Masterplan Hochwasserschutz und eine zeitnahe Vorlage der von der EU geforderten Hochwasserrisiko-Managementpläne.

In einer von uns beauftragten Studie hat Prof. Diester vom WWF-Auen-Institut bereits 2012 nachgewiesen, dass in Sachsen ein Potential von etwa 20.000 Hektar überflutbare Aue vorhanden ist. Ich verspreche, da werden Sie noch konkret von uns Grünen hören und den Willen zur Umsetzung haben, selbst wenn es gegenläufige Interessen gibt.

Der LTV-Chef für den Bereich Leipzig erklärte, dass ihm 2004 ein Konzept auf den Tisch gelegt wurde (von wem auch immer), das vorsah, 2500 Hektar landwirtschaftliche Fläche sollen als Auen- und Flutungsflächen dienen. Er schlussfolgert: "Können Sie sich vorstellen, wie viele Agrarbetriebe dadurch kaputt gegangen wären?"

Herr Bobbe hat dabei wohl nicht bedacht, dass eine solche Fläche in Sachsen innerhalb von zehn Monaten neu versiegelt wird. Er spricht von "Grünen Fundamentalisten", die den Flüssen mehr Raum geben wollen. Wahrscheinlich gehören jetzt auch Bundesumweltminister Altmaier oder Thüringens Umweltminister Reinholz dazu, die Deichrückverlegungen bzw. temporäre Flutungen auch auf landwirtschaftlichen Flächen fordern. Solche Worte fehlen mir aus Sachsen.

Abschließend noch einige Fragen:

Wie steht es mit der Umsetzung des nach beispielgebender Bürgerbeteiligung erarbeiteten, nunmehr durch die LTV gestoppten Konzeptes für Dresden Laubegast?

- Was passierte mit den 38 Mio. Euro für das von Minister Kupfer 2010 eingeweihte, bis heute wegen unzulässigem Baugrund sowie Baumängeln nicht funktionstüchtige Rückhaltebecken Rennersdorf?

- Warum bekennt sich der Freistaat nicht zu einem strikten Bauverbot in Überschwemmungsgebieten?

- Wie nimmt der Freistaat Einfluss auf Kommunen, die – wie in Grimma – Bebauung in einem Vorranggebiet zum Vorbeugenden Hochwasserschutz planen oder wie in Zschorlau im Erzgebirge, wo ein Gewerbegebiet in einem Offenlandbiotop entstehen soll?

Fragen über Fragen, die einer gründlichen Analyse bedürfen und ein entschlossenes Handeln im Sinne einer hoffentlich ernst gemeinten Nachhaltigkeitsstrategie erfordern.

 

Der Redebeitrag der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Antje Hermenau, zur Plenardebatte zum Hochwasser ist hier zu finden.

 

Sollen Menschen ihre Heimat verlieren, obwohl man nicht weiß, ob die Kohle je gebraucht wird?

Aktuelle Debatte im Plenum des Landtags am 16.5.2013 zum Thema: "Entscheidung des Braunkohle-Ausschusses zu Nochten II- Für Profitinteresse Heimat unwiederbringlich zerstören?" 

Zitate der Abgeordneten Kallenbach und Hermenau aus der Debatte: 

"Leider ist die CDU/FDP-Koalition nicht bereit, ihre einseitige Energiepolitik 'pro Braunkohleverstromung' zu überdenken", fasst Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die heutige Aktuelle Debatte im Landtag zusammen.

Die GRÜNE-Fraktion wollte unter dem Titel "Entscheidung des Braunkohleausschusses zu Nochten II - Für Profitinteresse Heimat unwiederbringlich zerstören?" über die Tagebauerweiterung diskutieren."

Der geplante Aufschluss des Tagebaues Nochten II ist energiewirtschaftlich nicht notwendig. Wenn man nicht weiß, ob die Kohle jemals gebraucht wird, dürfen die Menschen in Rohne, Schleife und Wulkwitz ihre Heimat nicht verlieren", so die GRÜNE-Fraktionsvorsitzende. "Für wirtschaftliche Interessen von Vattenfall darf die sorbische Kultur in der Lausitz nicht zerstört werden."

"Der aktuelle Braunkohlebergbau wird unseren Enkeln die gleichen Umweltprobleme bringen, wie wir sie aus der Vergangenheit geerbt haben", so Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion.

"Ich habe große Zweifel, ob die Rückstellungen der Konzerne für die Sanierung der Region ausreichen. Wer wird das alles in der Zukunft bezahlen?"

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in seiner jüngsten Studie 'Gutachten zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Fortschreibung des Braunkohlenplans "Tagebau Nochten" die Notwendigkeit des Tagebaus infrage gestellt.

Link zum Gutachten

 

14.03.2013

Wer bezahlt die Schäden durch Verockerung und Sulfatbelastung?

 

Rede der Abgeordneten Kallenbach zum Antrag "Maßnahmenkatalog zum wirksamen Schutz der in der Lausitz von Braunkohlebergbau/-sanierung betroffenen Fließgewässer vor zunehmender Verockerung und Sulfatbelastung" (DRS 5/11206) der LINKEN in der 72. Sitzung des Sächsischen Landtags am 14.3.2013 - es gilt das gesprochene Wort:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Mit der Kohle schlummern Energie und Wohlstand unter der Erde.. “ Kohle sei gut und billig, suggeriert die Kohlelobby. Billig ist Kohle aber nur, weil sie subventioniert wird. 500 Mio kostet die Sanierung der Bergbaufolgelandschaften in Sachsen von 2007-13.

Neun Milliarden Euro Steuergelder haben Bund und Länder seit 1990 in die Sanierung der Tagebaue investiert.

Dazu kommen „Risiken und Nebenwirkungen“: Halden rutschen ab, das Grundwasser steigt regional bedenklich an und verursacht Schäden an Gebäuden, auch durch Verdichtungssprengungen und Bergsenkungen.

Das alles mündet in zusätzlichen nachträglichen Kosten.

Anstatt diese verursachergerecht umzulegen, gibt sich die Staatsregierung jährlich mit lächerlichen 70.000 – 90.000 Euro für Braunkohlesümpfungswässer zufrieden. Großzügig verzichtet sie auf zweistellige Millioneneinnahmen durch Wasserentnahmeentgelt bzw. Förder- und Feldesabgabe.

Wer bezahlt nun die Schäden, die durch Verockerung und durch Sulfatbelastung großflächig entstehen?

Ich habe den Eindruck, dass das Problem immer noch eher verharmlost als ernst genommen wird, wenn Staatsminister Kupfer uns mitteilt, dass Eisen nicht zu den fischtoxischen Stoffen gehört – dabei ist das stark getrübte Wasser bei weitem nicht nur ein ästhetisches Problem. Das Eisenhydroxid verklebt die Kiemen der Fische, erschwert ihnen die Nahrungssuche und gefährdet daher ihr Überleben.

Den Fischen und den Menschen wird es dabei auch egal sein, ob die Belastungen aus dem aktiven Bergbau stammen oder als eine der Folgen.

Um es vorweg zu nehmen: da der Antrag fast 1:1 Forderungen eines interfraktionellen Antrags im Brandenburgischen Landtag übernimmt, müssten die Sachsen - theoretisch - einhellig zustimmen.

Bekannt sind die Probleme schon lange. Man fragt sich, was außer Studien zu beauftragen, die Verantwortlichen getan haben.

Ich habe den Eindruck, dass es der Aufmerksamkeit und der Besorgnis der Lausitzer um ihre beliebte Tourismusregion zu danken ist, dass die LMBV und – hoffentlich – auch das SMUL nunmehr zu ersten Schritten gezwungen wurden. Auch das Instrument der Kleinen Anfragen dürfte dazu beigetragen haben

Ich schließe mich den Forderungen der Antragsteller an, endlich kurzfristige Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages.

Ausbaggern, Kalken, Grubenwasserreinigungsanlagen und hydraulische Abfangmaßnahmen sind im Gespräch. Niemand erwartet von den Verantwortlichen Zauberei. Aber: Das technisch Machbare und das Forschung - seitig Denkbare muss ohne Wenn und Aber in die Wege geleitet und nicht ein weiteres Jahrzehnt „nur“ mit weiterführenden Studien verbracht werden, wie die Stellungnahme der Staatsregierung anklingen lässt.

Ob die Anzahl der Messstellen ausreicht, kann ich nicht wirklich beurteilen. Man weiß aber inzwischen, dass der Grenzwert für Sulfat im Trinkwasser in Teilen der Region fast 100% überschritten wird und die weitere Entwicklung nicht absehbar ist. Daher kann es nur legitim und erhellend sein, ausreichend zu messen.

Um es noch einmal deutlich zu machen: alleine vom Speichersystem Lohsa II werden jährlich 18 Tonnen Sulfat in die Kleine Spree eingeleitet.

Daher nehmen wir mit großer Sorge zur Kenntnis, dass dadurch die Trinkwasserversorgung von 2 Mio Menschen in Berlin und Frankfurt/O. langfristig gefährdet ist.

Im Übrigen müssen die erhöhten Kosten der Aufbereitung des Trinkwassers von den Bürger/innen über die Trinkwassergebühren getragen werden.

Die Sulfatbelastung der Spree stammt zu 80% aus dem aktiven Tagebau. Angeblich gibt es kein bezahlbares Reinigungsverfahren. Daher haben die Behörden auch keine Grenzwerte festgelegt.

Tolle Problemlösungsstrategie! Wie wäre es, gemäß dem Verursacherprinzip den Betreiber des Tagebaus zum Bau einer Sulfatreinigungsanlage verpflichtet? Dafür in Forschung und Technik zu investieren wäre zukunftsträchtiger als alles Basteln an Anlagen zur Abscheidung und Lagerung von Co2 !

Die Antragstellerin verlangt, einen staatlichen Beauftragten als zentralen Ansprechpartner zu benennen. Die Staatsregierung sieht die Verantwortung bei der LMBV. Mein Eindruck ist: das Vertrauen der Betroffenen genießen offenbar weder die LMBV noch die Staatsregierung. Daher wäre eine „neutrale Instanz“, ein Ombudsmann / eine Ombudsfrau angezeigt.

Zustimmung auch zu Ziffer 7. Dass die entscheidungsrelevanten Studien zu oft erst auf Druck hin oder gar nicht veröffentlicht werden, ist nicht hinnehmbar. Die LMBV geht in diesem Fall mit gutem Beispiel voran. Das sollte auch Schule bei der Staatsregierung machen, die gern teure, wenig aussagekräftige und am Ende unveröffentlichte Studien beauftragt.

Dass dem Landtag bis zum 3. Quartal ein Bericht vorgelegen werden soll, ist eine berechtigte Forderung. Dass die Staatsregierung das ablehnt, heißt hoffentlich nicht, dass sie weiter nur nachdenken und zusehen will wie die braune Brühe ungehindert weiter die Spree hinab fließt.

 

Wer den Makler bestellt, der soll ihn auch bezahlen...

Rede der Abgeordneten Kallenbach zum Antrag DRS 5/10643 der SPD in der 70. Sitzung des Sächsischen Landtags am 31.1.2013 - es gilt das gesprochene Wort:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es war im Dezember 2010 als die bündnisgrüne Bundestagsfraktion einen Antrag mit dem Titel "Keine Keine Aufteilung der Maklergebühren" eingebracht hat. Es freut mich sehr, dass Sie nun auch unsere GRÜNE Forderung nach der Einführung des Bestellerprinzips bei den Maklerkosten mittragen. Damals haben die Sozialdemokraten im Bundestag diesen Antrag noch abgelehnt und vorgeschlagen, die Kosten zwischen Mietern und Vermietern zu teilen.

Schön, dass die SPD sich bundesweit nun von den besseren Argumente überzeugen ließ und über gemeinsame Landesregierungen diese Initiative in den Bundesrat mitträgt. Es wird Sie daher nicht überraschen, wenn wir dem Antrag zustimmen werden.

Erlauben Sie mir eine Bestandsaufnahme für Sachsen: Wie Sie wissen haben wir hier einen sehr ausdifferenzierten Wohnungsmarkt. In vielen sächsischen Mittelstädten haben wir immer noch besorgniserregend hohe Leerstandszahlen. In Dresden und zunehmend auch Leipzig erleben wir allerdings, dass zunehmend von den Mietern verlangt wird, die maximal zwei Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer an Maklercourtage zu bezahlen.

Schon im Interesse der Mieter in diesen beiden Städten lohnt es sich, dass Sachsen sich der Initiative der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen anschließt.

Wie in der Wirtschaft üblich, sollte derjenige bezahlen, der eine Leistung bestellt: Im Falle der Makler sind das aus unserer Sicht die Vermieter bzw. Verkäufer von Immobilien. Makler und Vermieter nutzen die angespannte Wohnsituation in einem Teil Sachsens zunehmend aus. Kaution und dazu die zwei Kaltmieten Courtage überfordern mittlerweile immer mehr Wohnungssuchende. Damit muss Schluss sein.

Ich darf daran erinnern, dass aktuell mit der Mietrechts-Novelle von CDU und FDP auf Bundesebene die Rechte von Mieterinnen und Mietern verschlechtert werden. Durch das geplante Verbot der Mietminderung für drei Monate im Falle der Sanierung der Wohnung, ungeachtet der realen Wohneinschränkungen während der Bauarbeiten, drohen Mietern in Deutschland weitere finanzielle Belastungen.

Wer den Makler künftig bestellt, der soll ihn auch bezahlen: Das wäre nur fair. Den Hauptnutzen durch die Beauftragung eines Maklers hat der Vermieter, da der Makler für ihn Tätigkeiten wie das Inserieren der zu vermietenden Wohnung, Besichtigungen dieser, Bonitätsprüfung der möglichen Vertragspartner und Ähnliches vornimmt und auf diese Weise zu einer schnelleren Wiedervermietung verhilft. Dies stellt eine Externalisierung betriebswirtschaftlicher Kosten zu Ungunsten Dritter, konkret der Mietwohnungsinteressenten, dar.

Die Staatsregierung sagt nun in Ihrer Stellungnahme zum Antrag, dass ein Mieter diese Courtage ja nicht zahlen müsse und direkt mit den Vermieter Verhandlungen führen könne. Das klingt theoretisch gut, hat aber mit der Realität in knappen Wohnungsmärkten nicht viel zu tun.

Wohnungssuchende können sich gegen die Auferlegung der Maklergebühren oft nicht wehren. Die Maklercourtage stellt so einen Preissteigerungsfaktor auf dem Wohnungsmarkt dar. Wohnungssuchende und Vermieter sind in Städten und Stadtteilen mit geringem Leerstand keine ökonomisch gleichwertigen Individuen auf dem freien Markt. Deshalb darf der Gesetzgeber aus unserer Sicht dem Schwächeren helfen.

Wir halten das Argument der Staatsregierung, dass zu befürchten sei, dass die Vermieter die ihnen vom Gesetzgeber auferlegte Maklerkosten über eine höhere Miete an den Mieter weiterreichen für unsinnig. Bereits gegenwärtig setzen Vermieter die höchste am Markt erzielbare Miete an. Wenn die Last der Maklercourtage nicht von den Schultern der Mieter genommen wird, bleiben Menschen mit geringem Einkommen zunehmend von einigen Wohnungsmärkten regelrecht ausgeschlossen - auch in Sachsen.

760 Hühner dürfen in einer 38.000-Mastanlage täglich sterben. Nachhaltigkeit in der Praxis?

Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zur Fachregierungserklärung "300 Jahre Nachhaltigkeit - Jubiläum einer Idee aus Sachsen", 69. Sitzung des Sächsischen Landtages, 30. Januar 2013, TOP 1 - es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

von 38.000 Hühnern in einer Mastanlage bei Döbeln dürfen täglich 2%, also 760 Tiere eines unnatürlichen Todes sterben - ohne, dass dieser Fakt als bedenklich oder gar meldepflichtig gilt. Den Anwohnern steigt der Kadavergeruch unangenehm in die Nase; Grenzwerte werden nicht überschritten; als unabänderliche Tatsache vom Gesetzgeber sanktioniert, Handlungsbedarf wird nicht gesehen.Ist das Nachhaltigkeit in der Praxis?

Kaum ein Wort wird so inflationär gebraucht wie das der Nachhaltigkeit – das haben weder Carl von Carlowitz noch Gro Harlem Brundtland verdient! Nun liegt uns also eine solche Strategie, so zumindest der Name, aus dem Freistaat vor. Da werden Ziele und Indikatoren benannt. Wie Sie diese erreichen wollen, verraten Sie uns leider nicht.

Vielmehr gehen Sie davon aus, dass die Politik in Sachsen - egal in welchem Bereich grundsätzlich der Nachhaltigkeit verpflichtet ist – es bedarf nur noch der „Stärkung, Förderung, Erhöhung und: Zitat: „einer noch konsequenteren Vernetzung der Fachpolitiken“. Dabei fühlen Sie sich dem Erbe, der Tradition verpflichtet...

Herr Staatsminister; dieser Schreibstil erinnert mich sehr an die Gepflogenheit in einem Land, in dem ich zu lange leben musste und das – Gott sei Dank – nicht mehr existiert. Niemand stellt in Abrede, was sich seit 1990 gerade im Umweltbereich und im Erscheinungsbild unserer Städte und Dörfer verbessert hat; aber es ist unzulässig, die energiebedingten CO2-Emissionen mit 1990 als die Dreckschleudern der DDR noch existierten, zu vergleichen.

Bewerten Sie doch, was Sie jetzt tun. Vor drei Monaten eröffnete Ministerpräsident Tillich den Kraftwerksblock R in Boxberg. Das bringt fünf Millionen Tonnen mehr Treibhausgase im Jahr. Wie Sie mit dem Treueschwur auf die Kohle die „Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen“ erreichen wollen, ist mir schleierhaft. Aktuell liegt der Pro-Kopf-Ausstoß von CO2 in Sachsen bei 14 Tonnen; wirklich nachhaltig und klimaverträglich wäre 1 Tonne! Die Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien stellen Sie infrage und solche für Solarthermie oder Photovoltaik sucht man im Landesentwicklungsplan vergeblich.

Sehen wir uns den Verkehrsbereich an: Wer Rad fährt, emittiert gar kein CO2,; aber Geld für Radwege gibt der Freistaat ganze 87 Cent je Einwohner und Jahr aus. CO2-Emissionen sind bei Nutzung des PKW um ein Vierfaches höher als bei der Bahn. Nachhaltig wäre also die praktische und nicht nur verbale ÖPNV-Förderung. Was macht der Freistaat? Sie geben die steigenden Bundeszuweisungen für den Öffentlichen Verkehr nicht an die Verkehrsverbünde weiter und kürzen nochmal kräftig. Von den Bundesgeldern zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur setzen Sie weniger als 15 Prozent für Bus und Bahn ein.

Barrierefreiheit wollen Sie als generelles Gestaltungsprinzip festschreiben. Eine Entsprechung bei den Indikatoren suchen wir vergeblich. Ein weiteres hehres Ziel ist die Reduzierung der „Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf unter 2 ha/Tag”. Mich würde sehr interessieren, mit welchen Instrumenten Sie das umsetzen wollen. Konkrete Vorhaben sind weder im Doppelhaushalt noch im Landesentwicklungsplan oder im Landesverkehrsplan erkennbar, eher das Gegenteil.

Dem widerspricht auch, dass die Mittel für die Brachflächenrevitalisierung auf die Hälfte im Vergleich von 2011 zu 2014 gekürzt wurden. Sie reden von Vielfalt an Lebensräumen und Arten und Biotopverbund. Das sind, meine Damen und Herren, die Mindestvoraussetzungen für den Erhalt der Lebensgrundlagen und hat mit einer besonderen Leistung aber auch nichts gemein.

Leider steht auch hier Ihre Politik den Zielen diametral entgegen: Geld für den Ankauf von Naturschutzflächen gibt es nicht, das Vorkaufsrecht wurde abgeschafft und auf Gestaltungsspielraum verzichtet.

In Sachsen sterben massenhaft Bienen. Ursache ist nicht nur die Varroa-Milbe, sondern vor allem die Landwirtschaft mit ihrem Pestizidmissbrauch. Sachsens einst vielfältige Kulturlandschaft ist dank Agroindustrie eine Agrarsteppe geworden. Auf 85 % der Flächen wachsen Getreide, Raps und Mais – nicht zuletzt protegiert durch die Förderpolitik des Landes.

Vorbildlich klingt die Bedeutung von Gesundheit und Lebensqualität. Dass Sie für den Wert von Bäume und Hecken keinen Sinn haben, hat Ihr Baum-Ab-Gesetz mehr als deutlich gezeigt. Aber was ist mit Lärmschutz und sauberer Luft? Die Anwohner des Flughafens Leipzig/Halle wissen: Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Als Hauptgesellschafter sind Sie verantwortlich für lärmminderndes Management - hier versagt der Freistaat umfänglich.

Kommen wir zu weiteren Politikfeldern, z.B. zur Bildung - auch hier wieder viel Eigenlob, wie zur Betreuungsquote, im Übrigen ein bald einklagbarer Anspruch. Interessant wird erst, worauf Sie nicht eingegangen sind.

Kein Wort zur Umsetzung des einst von diesem Haus beschlossenen Bildungsplanes. Kein Indikator weist auf Veränderungen im Betreuungsschlüssel hin oder gar auf eine Strategie, wie dem bevorstehenden Lehrermangel zu begegnen sei. Da begnügen Sie sich mit der Problembeschreibung – das ist schlichtweg zu wenig.

Lebenslanges Lernen klingt gut, aber auch wieder nur auf dem Papier – wie begründen Sie die Kürzungen im Haushalt für die Weiterbildung oder die versagte Freistellung für Bildung, wie befördern Sie die nötige Nachqualifizierung? Wo stehen Aussagen zum Beitrag der Wissenschaft für eine zukunftsfähige Entwicklung?

Der einzige Indikator: die Anzahl der internationalen Hochschulpartnerschaften ist mehr als ein schlechter Witz! Zwei dürre Sätze zur Rolle der Hochschulen - deutlicher kann man deren Zukunftsrolle nicht herabwürdigen.


Noch spannender wird es bei der Finanzpolitik:In drei dünnen Sätzen zählen Sie die angestaubten Lorbeeren auf und verweisen auf die Risiken durch den Rückgang der Aufbau-Ost-Gelder und- ja und was?! Eine Strategie ist diese hilflose Aufzählung nicht, eher ein ängstliches "Weiter so, Genossen!"

Nur einige Gedanken zu einer grünen nachhaltigen Finanzpolitik.

 Zum Ersten kann man nicht mehr an Infrastruktur bauen, als man hinterher auch unterhalten und reparieren kann. Alles was darüber liegt, ist ein böser Dauergriff in den Dispo!

Damit frei nach Carlowitz: Baue nur so viel Straßen, wie Du auch hinterher reparieren kannst!



Zum Zweiten, muss man natürlich die Städte und Dörfer hegen und pflegen, denn dort findet das Leben statt.

 Wieder frei nach Carlowitz: Lass die Kommunen nicht verkümmern, damit Du auch morgen noch viele Menschen hast, die gerne in Sachsen leben und arbeiten wollen.



Zum Dritten, völlig richtig, muss man den Staatshaushalt ohne neue Schulden aufstellen können. Man sollte auch die Pro-Kopf-Verschuldung konstant halten, wenn die Bevölkerungszahlen sinken. Alles richtig, aber sinnlos, wenn man den Finanzminister am Parlament vorbei ermächtigt, fast zwei Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen zu können, um große Lasten aus der Bürgschaft für die Pleite gegangene Sachsen LB zahlen zu können. Dagegen sind ein Griff in den Dispo oder die minimale Schuldentilgung lediglich ein bisschen Show fürs Volk.



Und nochmals frei nach Carlowitz: hier sieht man den Wald vor Bäumen nicht. 

Die Schieflage bei der s.g. Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates lässt sich vortrefflich daran erkennen, dass das Wort „sozial“ oder Sozialpolitik darin gar nicht auftaucht und in der Fachregierungserklärung zwar zur Beschreibung der bekannten drei Säulen benutzt wird, jedoch lediglich, um den weiteren Raubbau an heimischen fossilen (und auch alternativer!) Energieträger zu begründen, weil somit Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ich habe weitere Fragen. Wo finde ich Aussagen zur Armutsbekämpfung, zu einer Strategie gegen Arbeitslosigkeit, zu einem Präventionskonzept. Wenn Sie Fachkräftepotentiale sichern und nutzen wollen, sollten Sie zumindest den Bedarf konkret nach Branchen kennen, auch im Öffentlichen Dienst - eine solche Analyse ist die schlichte Voraussetzung für nachhaltiges Handeln, aber sie gibt es nicht!

Alte Menschen sollen möglichst lange zu Hause und selbstbestimmt leben können - schön wäre es. Bisher setzen Sie zu einseitig auf die stationäre Versorgung und überlassen innovative Ideen z.B. der Wohnungswirtschaft. Gute Ideen kommen aus Sachsen. Allerdings dauert es, bis sie sich hier durchsetzen können.

Dass Sie heute 300 Jahre Nachhaltigkeitsidee würdigen, ohne den Praxistest zu bestehen, lässt befürchten, dass es mit dieser Staatsregierung weitere 300 Jahre dauern würde, bis wir von wirklicher Nachhaltigkeit in Sachsen sprechen können. Inzwischen würde sich der Oberberghauptmann von Carlowitz im Grabe drehen - das wollen wir verhindern.

12.12.2012

Große Töne - nichts dahinter

 

Redebeitrag in der Haushaltsdebatte des Sächsischen Landtages

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!


Gern führen CDU und FDP den Schutz der Umwelt im Munde. Minister Kupfer reist durchs Land und nimmt mit wachsender Begeisterung Repräsentationstermine wahr. Umweltpolitik scheint nach dieser Lesart fester Bestandteil sächsischer Regierungspolitik zu sein.

Nun ein genauerer Blick auf den Entwurf des Einzelplanes 09, ergibt ein weitaus differenzierteres Bild.


Aktuell medial debattiert wird Ihr Vorschlag, eine durchaus existenzgefährdende Wasserentnahmegebühr für Wasserkraftbetreiber einzuführen. Die bringt Ihnen zwar nur 3 Millionen Euro im Jahr, eignet sich aber hervorragend für Publicity, um zu zeigen, wie sehr Ihnen der Zustand unserer Gewässer am Herzen liegt. Diese Illusion muss ich Ihnen leider nehmen. Ganze 23 oder 3,5 % der natürlichen Wasserkörper erreichen einen guten ökologischen Zustand! Viel Geld könnten Sie einsetzen, wenn Sie z.B. die Verursacher der enormen ökonomischen und ökologischen Kosten durch die Wasserentnahme infolge des Braunkohlentagebaues zur Kasse bitten würden. Spätestens da hört Ihr Einsatz für die Umwelt auf. Wenn Ihnen grundsätzliche ökologische Bedenken egal sind, sollten sie vielleicht mal intensiv den Landesrechnungshofbericht studieren. Dieser sieht für die weitgehende Befreiung des Braunkohlebergbaus von der Wasserentnahmeabgabe „keinerlei Rechtfertigung“.


Um nicht missverstanden zu werden: Grundsätzlich befürworten wir eine verursachergerechte Abgabe auf alle privaten Nutzungen des öffentlichen Gutes „Wasser“. Daher bringen wir einen gesonderten ÄA ein.(Drs. 5/10797)


Gewohnt großzügig gehen Sie mit EFRE-Mitteln für den technischen Hochwasserschutz um – trotz 100 Mio Ausgabenreste seit 2011 wurden die Titel auch für 2013 und 14 prall gefüllt!

"Den Flüssen mehr Raum geben", hieß es nach der Flut 2002. Während Sie beim technischen Hochwasserschutz großzügig weiter in Beton investieren - immerhin für die Jahre 2007-2013 insgesamt 287 Mio Euro EFRE-Mittel - wird  beim naturnahen Hochwasserschutz weiterhin gekürzt. Von 49 Deichrückverlegungen und Poldern werden nur noch 34 weiter geplant. Seit 2002 wurden nur 111 Hektar (1,5 Prozent) der ursprünglich geplanten 7.500 Hektar Überschwemmungsflächen realisiert worden."

Von 530 Millionen Euro für den sächsischen Hochwasserschutz wurden seit 2002 nur 5 Millionen Euro in die Schaffung von Überschwemmungsflächen entlang der sächsischen Gewässer investiert. Das sind weniger als ein Prozent!


Es geht weiter:


Wie ernst nehmen Sie den Klimaschutz?

Die Förderung des Immissions- und Klimaschutz aus EFRE – Mitteln sind Ihnen ganze 8,5 Mio Euro in den nächsten beiden Jahren wert.


Wie ernst nehmen Sie die Umsetzung einer sächsischen Biodiversitätsstrategie? Wo sind Ihre Initiativen beim Thema Grundstücksankauf für Naturschutzzwecke? Wo unterstützen Sie die vielen ehrenamtlichen Naturschützer in der Fläche? Welche finanziell untersetzten Aktivitäten starten Sie, um die anhaltende Flächenversiegelung in Sachsen zu stoppen?

Antworten auf diese Fragen kann man vielleicht in Ihren Sonntagsreden finden, im Haushalt ist davon wenig zu sehen.


Ich würde Sie gerne an Ihren Koalitionsvertrag erinnern. Ich zitiere:

„Wir wirken darauf hin, die Vielfalt an Ökosystemen und Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten zu bewahren.“

„Wir wollen, dass die Umwelt- und Lebensqualität in den Städten weiter steigt. Naturnahe Lebensräume und Freiflächen sollen den Nutzungsmix in den Städten erweitern und die Stadt als Wohnort im Grünen aufwerten. Weitere Grünflächen, Parks, innerstädtische Grüngürtel, sollen dazu beitragen, dass in den Städten naturnahe Lebensräume entstehen beziehungsweise erhalten bleiben.“

„Wir werden den ständig steigenden Flächenverbrauch mindern.“


Der Haushalt sollte die finanzielle Absicherung und Umsetzung politischer Konzepte und Leitbilder widerspiegeln. Die von mir vorgetragenen Auszüge aus Ihrem Koalitionsvertrag können nicht Grundlage dieses Einzelplanes gewesen sein.

Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen erfordern andere Prioritäten.


Daher können wir diesen Plan nur ablehnen.

 

Klimaschutz UND Mieterrecht passen durchaus zusammen

Redebeitrag in der Aktuellen Debatte des Sächsischen Landtags am 17.10.2012

Das Thema betrifft Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Es gilt zwei Ziele durchzusetzen: bei steigenden Mieten und Nebenkosten soziale Verwerfungen zu vermeiden und gleichzeitig die Energiewende im Gebäudebereich voranzutreiben. Das geht nur mit einem sozialen Mietrecht.Die Entwicklung der Mieten verlief in den einzelnen Regionen des Freistaates sehr unterschiedlich.

Generell aber lässt sich sagen: im Vergleich zu den bislang sachsenweit noch relativ günstigen Kaltmieten liegen die Betriebskosten inzwischen bis zu fünf Prozent über dem deutschen Durchschnitt.Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Mieterbundes - NOCH - eines der ausgewogensten Mietrechte. Das Mietrecht kann die Lasten fair zwischen Mietern und Eigentümern verteilen. Aber es bringt die energetische Gebäudesanierung nicht voran. Die muss in Planungssicherheit für die Eigentümer und eine zielgruppengerechte Förderpolitik eingebettet sein.

CDU und FDP behaupten, die energetische Sanierung dadurch zu beschleunigen, dass die Duldungsbestimmungen erleichtert werden. Die Rechte von Mieterinnen und Mietern sollen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der Bekämpfung von "Mietnomaden" unverhältnismäßig eingeschränkt werden. So erreicht man KEINE Akzeptanz für die Energiewende.

Aus GRÜNER Perspektive sollen Mietminderungen möglich sein, wenn die Wohnungen nicht den Energiestandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. So wird das Mietminderungsrecht zu einem zentralen Instrument des Mieterschutzes gegen überhöhte Nebenkosten.Wir setzen uns dafür ein, die Modernisierungsumlage auf die energetische Sanierung sowie altersgerechten Umbau zu beschränken und auf neun Prozent abzusenken. So bleibt die höhere Miete auch nach Ablauf der Abschreibungsfrist erhalten.

Die Wirkung auf den Mietspiegel bliebe ebenfalls erhalten, weil von der Modernisierungsumlage die Nettokaltmieten betroffen sind. Da die Mieten der letzten vier Jahre in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen, kann dies stetige Mieterhöhungen auch für Bestandsmietverträge zur Folge haben.

Um die Mietpreisspirale zu begrenzen, wollen wir die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent reduzieren und statt vier die letzten sechs Jahre in die Vergleichsmiete einbezogen wissen.

Gegen Preisexplosionen am Mietmarkt schlagen wir vor, in Kommunen oder Teilgebieten von Kommunen, in denen Wohnraummangel herrscht, per Landesermächtigung Obergrenzen einzuführen. Die Neuvertragsmieten dürften dort nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Ermächtigung ist auf 10 Jahre zu befristen.

Man kann so die energetische Gebäudesanierung voranbringen, ohne die Rechte der Mieterinnen und Mieter einzuschränken.Die Klimaziele im Wohnbereich lassen sich in Sachsen nur mit öffentlichen Investitionen durchsetzen. Wir plädieren für ein Landesprogramm zur Energetischen Sanierung von Mietwohnungen, das auf Zuschüssen beruht. Dazu werden wir Vorschläge im Rahmen der Beratungen zum Haushalt einbringen.Kommunen müssen ihre kommunalen Wohnungsbestände nicht (an Heuschrecken) "verhökern", sondern pflegen und ausbauen. Kommunale Wohnungspolitik kann viel dazu beitragen, dass energetisch sanierter Wohnraum erschwinglich bleibt.

27.09.2012

Programm Soziale Stadt erhalten ...

Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zum Sozialen Wohnungsbau in Sachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ja, es ist gut und nötig, in diesem Haus das Thema Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu debattieren. Umso mehr bedauere ich, dass der vorliegende Antrag mit zu heißer Nadel gestrickt wurde und undifferenzierte Forderungen erhebt.

Es ist weder ratsam, das Rückbauprogramm Stadtumbau Ost in ganz Sachsen einzustellen, noch ist es sinnvoll, den ganzen Freistaat mit einem kommunalen Investitionsprogramm für Sozialwohnungen zu überziehen – zu unterschiedlich ist die Situation in Werdau, Leipzig, Oschatz oder Dresden .

Schauen wir uns das Rückbauprogramm an:

Bisher wurden 100.000 Wohnungen „ vom Markt genommen“. Zunächst war das hilfreich. Die Wohnungswirtschaft hat v.a. in den Plattenbaugebieten den Leerstand ausgeglichen. Aber im gleichen Zeitraum, in dem steuerlich gefördert, massiv abgerissen wurde, entstanden 50.000 neue Wohnungen. Oft auf der Grünen Wiese und öffentlich gefördert!

Zudem war es zu oft lukrativ, gut erhaltene Baudenkmale abzureißen und Gründerzeitquartiere zu entwerten- oft zum Nachteil privater Besitzer der Nachbarhäuser.

Die Staatsregierung hätte das steuern können und die absurde Situation der gleichzeitigen Förderung von Abriss und Neubau verhindern können. Leider Fehlanzeige.

Wir wollen, dass private Vermieter endlich stärker an den Stadtumbauprozessen teilhaben können als bisher, sowohl was Abriss- als auch Aufwertungsmaßnahmen betrifft. Wir sind für eine Einschränkung des Rückbauprogramms, nicht aber für seine Abschaffung. Nachdem wir GRÜNEN jahrelang gefordert haben, endlich den Schwerpunkt auf die Aufwertung zu legen, hat Sachsen im Doppelhaushalt ab 2014 nachgebessert: 44 Mio Euro Aufwertungsmittel stehen nur noch knapp 6 Mio Euro Rückbaumittel zur Verfügung.

Späte, aber lobenswerte Einsicht!


Fehlende Sozialwohnungen sind bundesweit tatsächlich ein Problem, vor allem in den Ballungsräumen. In Sachsen sieht es regional höchst unterschiedlich aus. In vielen Klein- und Mittelstädten herrscht ein hoher Leerstand. Es wäre absurd, Landesgelder für den kommunalen Sozialwohnungsbau pauschaliert bereitzustellen. Zu groß ist die Gefahr, dass wieder Abriss und Neubau gleichzeitig gefördert würden.

Selbst in Dresden, wo man sich ja mit dem Verkauf der WOBA jeden Gestaltungsspielraum beraubt hat, wurde über Jahre abgerissen.

Mein Kollege Karl-Heinz Gerstenberg hatte sich mit dem Mieteraktiv in Seidnitz gegen den Abriss des Reichenauer Weg 18–26 eingesetzt. Die Blöcke waren voll vermietet. Als erstes wurde ausgerechnet der Block abgerissen, in dem Sparkasse, Frisör und Volkssolidarität ihren Sitz hatten. Ein Irrsinn – denn nun fehlen Sozialwohnungen

Wir GRÜNE sehen Bedarf für ein sächsisches Zuschussprogramm zur Energetischen Sanierung von Mietwohnungen. Fast überall gibt es freie Wohnungen, leider nicht immer in ausreichend saniertem und akzeptablem Zustand – hier besteht großer Handlungsspielraum. In diesem Zusammenhang wäre Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Angemessenheit bei der Übernahme von Mietkosten tatsächlich hilfreich.

Wir unterstützen zudem die Forderung, das Programm Soziale Stadt zu verstetigen und vor allem gegen die unverhältnismäßige 75prozentige Kürzung durch den Bund initiativ zu bleiben - die Auswirkungen sind bereits drastisch spürbar.

2009 erhielten 22 Kommunen aus diesem Programm Fördermittel; 2012 sind es noch 12, obwohl dessen integrativer Ansatz dazu beigetragen hat, dass sich benachteiligte Stadtgebiete stabilisiert haben und private Investitionen generiert wurden. Auch hier kann der Freistaat agieren, indem die eingesparten Eigenmittel des Landes für ein Sonderprogramm „Steuerung Quartiermanagement“ eingestellt werden. Das wäre vorausschauende Politik.

Die hier angesprochenen Probleme sind komplex – der Antrag wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. Meine Fraktion wird sich daher enthalten.

26.09.2012

„Zukunft der Europäischen Förderpolitik – Sächsische Interessen wahren!“

Rede der Abgeordneten Gisela Kallenbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zum Antrag der CDU/FDP-Fraktion 

DRS 5/9369

Es gibt nichts Schöneres als den Streit darüber, wer am besten die sächsischen Interessen vertritt. Die Antragsteller nehmen das für sich in Anspruch. Die Macht möge mit Ihnen sein!

Richtig ist, sich für eine adäquate Anschlussfinanzierung der Phasing-Out-Regionen einzusetzen. Aber: nicht nur für Leipzig, sondern für alle betroffenen Regionen. Alles andere ist purer Lokalpatriotismus.

Zudem rächt sich, dass immer noch das BIP das einzige Kriterium ist, um den Entwicklungsstand einer Region zu messen- und das vor allem durch das Votum von Christdemokraten und Liberalen hier im Land oder im Bund oder der EU. Würden weitere belastbare Kriterien hinzugezogen, hätten wir das Dilemma nicht.

Wesentlich wichtiger als das liebe Geld sind aber die Inhalte – und da haben Sie ja eine lange Liste vorgelegt, wo Sie meinen, Einfluss nehmen zu wollen. Ich finde es gut und richtig, dass die Kommission Bedingungen für den Mitteleinsatz definiert.

Gerade weil es in Europa sowohl im Klimaschutz, in der Forschung, bei der Ressourcenschonung als auch in der Bildung erheblichen Handlungsbedarf gibt – um nur einige der Prioritäten zu nennen.

Das Ziel, bis zum Jahr 2020 zwanzig Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 zu emittieren, ist beschlossenes Ziel der europäischen Mitgliedsstaaten!

Sie aber wehren sich gegen eine Quote für den Klimaschutz. Ja, glauben Sie die CO2-Emissionen sinken von allein? 2011 war das Jahr des höchsten Ressourcenverbrauches. Das Eis an den Polkappen schmilzt schneller als befürchtet, Wissenschaftler bestätigen die pessimistischsten Prognosen. Die klimabedingten Wetterextreme nehmen zu. Ohne ein entschiedenes Umsteuern werden die Probleme vertagt und verschlimmert.

Ich bin sicher, unsere Enkel werden uns eines Tages fragen, warum wir mit den Millionen aus den EU-Strukturfonds immer neue Straßen gebaut haben, statt den Klimawandel zu bewältigen.

Sie plädieren für mehr eigenen Gestaltungsspielraum; im Klartext eine unkonditionierte Aufstockung des Landeshaushaltes. Ich hoffe, dass die EU-Institutionen dieses Spiel nicht mitmachen.

Unsicher bin ich, wie die Antragsteller die Rolle der Wirtschaftslobbyisten ausfüllen. Sie befürchten, dass zu viel Geld im ESF „verplempert“ wird. Jedoch: In Bildung zu investieren, ist eine Investition in die Zukunft – in die Zukunft von Menschen wie auch von Unternehmen.

Beiden gereicht es zum Vorteil, wenn Lehrlinge nicht mit Bildungslücken, sondern leistungsfähig eine Lehre aufnehmen.

Im Kontrast zur üblichen Mittelstandsrhetorik scheint mir Ihre Forderung seltsam, nicht nur KMU, sondern auch europäische Großunternehmen sollten Zugang zu EFRE-Mittel bekommen. Hab ich da etwa eine Trendwende verpasst? Mein Eindruck war bisher, wir tun alles für die Stärkung der Klein- und Mittelständischen Unternehmen?

Ihr Traum ist: Brüssel möge dem Freistaat einen möglichst bedingungslosen Scheck überreichen.

Seltsam: Ausgerechnet jene Parteien, die sich als Sachwalter der Leistungsgesellschaft verstehen, haben für Leistungskriterien nichts übrig. Zielvorgaben sind des Teufels. Konditionen von Übel. Sanktionen unakzeptabel. Leistungsreserven, nein danke. Die Einhaltung von Konditionen kann man von den Griechen erwarten, aber doch nicht von den stolzen, selbstbestimmten Sachsen!

Ihr Antrag ist nicht nur im Politikstil von gestern. Er hat sich auch historisch überholt. Die Phase der heißen Einflussnahme auf die Verordnungsentwürfe von der Länderebene über den Bundesrat ist vorbei. Daher vergebe ich das Prädikat, formal zu spät und zudem weder europa- noch enkeltauglich.

Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: wir lehnen diesen den Antrag ab.

12.07.2012

Höhere Deiche und ein schnellerer Abfluss des Wassers verlagern die Probleme flussabwärts

Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zur Fachregierungserklärung "10 Jahre nach der Flut - Bilanz und Ziele des Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen"

Herr Staatsminister, ehe ich auf Details eingehe, eine allgemeine Anmerkung: der unbedarfte Hörer Ihrer Worte könnte selbst mit einer ökologisch-ökonomischen Sicht zur Erkenntnis kommen: Wichtung der Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, Prioritäten richtig gesetzt; Fortschritte erzielt. Allerdings: der Abgleich mit der tatsächlichen Praxis gibt ein anderes Bild und da reicht mir Ihre Aussage: „wir müssen weiter lernen“ schlichtweg nicht. Allerdings bieten wir Ihnen gerne Unterstützung an und machen Vorschläge, wie man kostengünstiger und wirklich nachhaltiger Hochwasserschutz und Vorsorge betreiben kann.

Wir alle wollen nicht, dass sich die Ereignisse von 2002 wiederholen. Ich habe die Situation damals fassungslos aus weiter Ferne im Ausland beobachtet und war- wie Sie alle beeindruckt von der bundesweiten Solidarität und Hilfsbereitschaft, die sich bis heute in der Beseitigung der Schäden niederschlägt. Auch meine Fraktion gedenkt mit Trauer der dabei um ihr Leben gekommenen Menschen.

Wir erfahren aber auch – nicht zuletzt durch die Gefahren in der letzten Woche oder die Ereignisse in den Jahren 2010 und 2011: der Klimawandel ist trotz sächsischer FDP- Meinung längst im Freistaat angekommen und wir brauchen für Vorsorge und Schutz vor Hochwasser dringend eine Gesamtstrategie des Freistaates und nicht nur eine des Umweltministeriums.

Es konterkariert dessen Maßnahmen, wenn gleichzeitig in der Verkehrs- oder Raum- und Stadtentwicklungspolitik großflächige Versieglungen be- und gefördert werden.

Offensichtlich erheblich verbessert haben sich die zunehmend abgestimmten internationalen Bemühungen – wie bei der Elbe. Die Abschlusskonferenz des EU geförderten LABEL-Projektes vor wenigen Wochen im Landtag kann als Beleg dafür gelten.

Auch bei der Koordinierung der Hochwasserwarnungen mit den Nachbarländern sind Fortschritte erzielt worden, das nehmen wir gerne wahr – wie auch manche neu vorgeschlagene Regelung im SächsWassergesetz – ganz nach dem Motto: „Steter Tropfen höhlt den Stein“!

Dennoch wird im SMUL – und hier setzt unsere Kritik an- Hochwasserschutz immer noch viel zu sehr auf die Errichtung von Bollwerken gegen die Wassermassen reduziert.

Da nutzt es auch nichts, sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer, dass Sie in Ihrer Rede den technischen Hochwasserschutz erst an dritter Stelle nennen. Das ist eine Priorität, die unseren Überzeugungen entspricht, sehr schön, nur sprechen die nackten Zahlen eine ganz andere Sprache!

Die 47 Hochwasserschutzkonzepte mit 1.600 Einzelmaßnahmen beschäftigen sich nahezu ausschließlich mit einer Vielzahl von technischen Maßnahmen, wie Flutmauern, Deicherhöhungen und Deichertüchtigungen, Objektschutzmaßnahmen, Brückendurchlässen, Straßenerhöhungen uvm.

Wir meinen, der Wasserrückhalt in der Fläche muss in der Praxis viel stärker in den Fokus gerückt werden. „Den Flüssen mehr Raum zu geben“ darf nicht nur inhaltsleerer Slogan bleiben!

Sachsen hatte mit der Planung von insgesamt 49 Deichrückverlegungen von jeweils mehr als 5 ha Retensionsraumgewinnung in beachtlicher Größe ein weitreichendes Konzept vorgelegt, dass wir durchaus positiv bewertet haben.

Allerdings hat das durchaus richtig von Minister Kupfer beklagte schnelllebige Kurzzeitgedächtnis für Hochwasserereignisse auch vor dieser Regierung nicht Halt gemacht. Bisher wurden von diesen Deichrückverlegungen nur ganze 2 umgesetzt. Anders ausgedrückt: In 10 Jahren wurde nicht einmal 1 Prozent des angestrebten und bitter nötigen Retentionsraumes geschaffen.

Auf der anderen Seite wurde allerdings fleißig und ausdauernd und für viel Geld in den technischen Hochwasserschutz investiert. Bei einigen der realisierten und geplanten Maßnahmen fragt man sich allerdings, ob dabei dem Hochwasserschutz oder der Baulobby gedient werden sollte.

Technische Schutzmaßnahmen wie Deiche, Betonmauern und -wände, Hochwasserrückhaltebecken, Wehre, Durchlassbauwerke etc. haben eine begrenzte Lebensdauer bzw. Nutzungsdauer. Fachleute gehen davon aus, dass die durchschnittliche Nutzungsdauer solcher Bauwerke zwischen 30 und 100 Jahren liegt. Das bedeutet, dass ein Großteil der Milliardeninvestition in absehbarer Zeit wieder investiert werden muss und sich der technische Hochwasserschutz als unendliche Aufgabe darstellt.

Da ist es wohl ehrlicher, von einer Mehrgenerationen- Aufgabe zu sprechen, weil wir den nächsten Generationen die Unterhaltslast aufbürden.

Unsicher ist auch, wie sich die klimatischen Bedingungen in Sachsen in den nächsten Jahren verändern und damit Art, Auftreten, Häufigkeit und Schwere der Hochwasser beeinflussen und Anpassungen der Anlagen notwendig machen. Auch Ihnen muss doch klar sein, Beton ist nicht flexibel!

Wesentlich nachhaltiger und kostengünstiger ist die Kopplung mit einem Programm für die Auenrenaturierung bzw. für die Verbesserung der auenökologischen Verhältnisse entlang

der sächsischen Flüsse und die unbedingte Einbindung in die gebotenen Maßnahmen entsprechend FFH- und Vogelschutz-Richtlinie.

In der Hochwasserschutzstrategie des Landes wird in einem Priorisierungsverfahren die Reihenfolge der umzusetzenden Maßnahmen bewertet. Dass der ökologische Aspekt dabei nur mit 5% Anteil an der Gesamtwertung eingegangen ist und die gewässerökologischen Verhältnisse nur sehr grob bewertet werden, verdeutlicht die technokratische Sicht der Staatsregierung auf unsere heimischen Flüsse.

Die Auen als großflächiger, ökologischer wertvoller und stark bedrohter Lebensraum scheinen kaum eine Rolle gespielt zu haben – obgleich diese, trotz des meist nötigen Flächenankaufes langfristig kostengünstiger sind und gleichzeitig die Biodiversitätsstrategie unterstützen würden.

Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind extrem teuer.

So kostet jeder Deichkilometer und jedes Bauwerk nicht nur beim Bau sondern danach dauerhaft bei der Unterhaltung- darauf habe ich schon hingewiesen

Ein weiterer ungern angesprochener Nachteil ist die zunehmende Flächenversiegelung.

Der mangelnde Rückhalt des Wassers in der Fläche bleibt aus fachlicher Sicht eines der Hauptprobleme bei Starkregenereignissen. Hier anzusetzen, lohnt sich und stünde der weltweit besten sächsischen Staatsregierung gut zu Gesicht.

Laut Landesumweltberichtes 2010 betrug die statistische durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme zwischen 2006 und 2009 8,2 ha/Tag, das sind 8 Fussballfelder täglich!

Trotz Demographie und sinkender Bevölkerungszahl ist der Flächenverbrauch ungebremst hoch. Parallel zum teuren Wohnungsabriss gab es eine hohe Neubauquote, auch in kommunalen Randlagen auf der "Grünen Wiese". Während ca. 80.000 Wohnungen gefördert rückgebaut wurden, entstanden 45.000 neu, häufig mit Fördermitteln zu Lasten unseres Bodens.

Zudem setzt die Koalition auch weiterhin auf ungebremsten Straßenneubau, koste es was es wolle! Unterhaltungskosten oder ökologische Folgen scheinen Sie wenig zu interessieren! Ein Blick auf Ihre Jubel-Pressemitteilung zum nächsten Doppelhaushalt zementiert ihre Beratungsresistenz auf diesem Gebiet.

Dabei ist es so einfach: Versiegelter Boden kann schlicht und ergreifend seine Funktion für die Wasseraufnahme nicht mehr erfüllen.

Hochwasservorsorge auch an Gewässern II. Ordnung hat regional sehr unterschiedliche Priorität.. Soll der Schutz vor Hochwasser wirksam sein, muss er in den Quellgebieten ansetzen, auch wenn die Schäden in den unteren Tallagen auftreten. Deshalb müssen sich die Kommunen, die von Hochwasserschutzmaßnahmen außerhalb ihrer Gemeindeflur profitieren, solidarisch finanziell beteiligen. Daher begrüßen wir die nunmehr nach dem Vorbild anderer Bundesländer vorgesehene Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden.

Im rechtselbischen Bereich haben einige Flüsse und Bäche ihre Quellen und Oberläufe in Tschechien, Nebenflüsse der Neiße auch in Polen. Oft ist großflächiger Rückhalteraum auch nur in diesen Ländern zu finden. Daher ist die transnationale, eng abgestimmte und gemeinsam finanzierte Zusammenarbeit alternativlos.

Auch aus GRÜNER Sicht ist die Eigenvorsorge eines der wichtigsten Elemente zur Begrenzung von Hochwasserschäden. Insbesondere in Gebieten mit häufigen Hochwasserereignissen und geringen Überflutungsflächen ist die Bauvorsorge, am besten allerdings die Bauverhinderung am effektivsten. Wir wissen aber auch um die Einflüsse von Klimawandel, Grundwasseranstieg, Versiegelung usw. Daher sehen wir in Einzelfällen auch den Freistaat in der Pflicht, Betroffenen finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

Höhere Deiche und ein schnellerer Abfluss des Wassers verlagern die Probleme immer nur flussabwärts. Die Gewalt der Wassermassen wächst. Aus dieser Spirale müssen wir ausbrechen, und das geht nur mit einer nachhaltigen naturnahen Hochwasserpolitik, die auf Wasserrückhalt, Wasserspeicherung und langsamere Abflussgeschwindigkeiten setzt, und das immer flussgebietsbezogen. Dafür brauchen wir die nötigen Flächen, die nötigen Mittel und ein ressortübergreifendes, stimmiges Konzept. Dafür werden wir weiter eintreten.. 

Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum Hochwasserschutz

14.06.2012

Bewahrung kulturellen Erbes als Schwerpunkt in der EU-Förderperiode 2014-2020

Rede der Abgeordneten Gisela Kallenbach im Plenum am 14.06. zum Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Umsetzung der Leipzig Charta und einer Schwerpunktförderung von baukulturellem Erbe in der kommenden EU-Förderperiode

Sehr geehrte Damen und Herren,

Europa ist heute wieder auf der Tagesordnung und das nicht erst im Nachtprogramm des Landtages. Beste Voraussetzungen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Zu dem Antrag, der auffordert, zukünftig den Denkmalschutz als eigenständigen Fördertatbestand in den Strukturfonds aufzunehmen.

Es geht um die Bewahrung des kulturellen Erbes in baulicher und stadträumlicher Hinsicht als immaterieller Wert - sowie die Erhaltung, Sanierung, Wiederherstellung baukulturell wertvoller, oftmals denkmalgeschützter Bausubstanz als materieller Wert.

Sollten die Herren Staatsminister zwischenzeitlich erfolgreich Lobbyarbeit für dieses Anliegen in Berlin und Brüssel betrieben haben, könnte sich die Diskussion schnell erübrigen. Allein: wir wissen es nicht. Ich kann daher nur gebetsmühlenartig wiederholen: Informieren Sie den Landtag JETZT über die Prioritäten der nächsten Förderperiode und ersparen Sie uns das weitere Hase- und Igel-Spiel.

 

Mit diesem Antrag wollen wir absichern, dass das baukulturelle Erbe einen angemessenen Platz unter den Prioritäten der neuen Förderperiode findet. Wir unterstützen damit die Position engagierter Denkmalschützer. Der Denkmalschutz ist zu wichtig als dass er „unter ferner liefen“ eingeordnet werden darf. 
Mit guter Brille findet man das Stichwort Kulturerbe im Entwurf der EU-Kommission zu dem Bestimmungen für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung vom 6.10.2011. Allerdings etwas sehr „versteckt“ in den Investitionsprioritäten des Artikel 5, unter Punkt (7) Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, im Absatz (c): „Schutz, Förderung und Entwicklung des Kulturerbes“. Das ist besorgten Denkmalschützern zu vage. Deshalb schlugen sie Alarm und wandten sich an den zuständigen EU- Kommissar. Dieser reagierte mit dem Verweis, dass man für Investitionen in den Denkmalschutz auch andere Begründungen finden könne- wie die Förderung der Energieeffizienz oder die Anpassung an den Klimawandel.

Aber auch das ist weder konkret noch verlässlich. Daher unser Appell an die Staatsregierung: setzen Sie sich – falls noch nicht erfolgt- über den Bundesrat dafür ein, dem Schutz und der Entwicklung des baukulturellen Erbes einen eigenen Artikel in den Zielsetzungen zu geben. Sachsens hochwertiger Bestand an baulichen Kulturdenkmalen prägt zu einem erheblichen Teil das internationale Ansehen unseres Landes. Diesen Bestand zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln, ist eine Aufgabe, für die sich der Einsatz europäischer Fördermittel lohnt!

Deshalb, sehr geehrte Herren Minister, müssen Sie sich JETZT in Berlin und Brüssel für eine Änderung der Verordnungsentwürfe einsetzen. Dass Sie den Landtag informieren, ob und wie erfolgreich Sie das getan haben, füge ich hier der Vollständigkeit halber an. 
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich erkenne durchaus den wertvollen Beitrag an, den der Erhalt kulturellen Erbes zu einem nachhaltigen Ressourcenschutz leistet und will das gern auch begründen – unser Antrag stellt nicht diesen Kontext in Frage. Wir sehen aber die Gefahr, dass das kulturelle Erbe bei untergeordnetem Stellenwert in den Verordnungstexten eine ebenso untergeordnete Förderung erfährt.

Erstens: Bauwerke zu erhalten ist per se ein Beitrag zum Ressourcenschutz.
Zweitens: Eigentümer und Handwerksbetriebe stehen bei deren energetischer Sanierung vor große Herausforderungen. Baustoffe und Technologien sind so anzupassen bzw. zu entwickeln, dass die Ästhetik einzelner Bauwerke oder ganzer Ensembles nicht zerstört wird und gleichzeitig der Energieverbrauch gesenkt wird.
Drittens: Neben Fragen der Ästhetik und energetischer Nachhaltigkeit geht es auch um die Wirkung der Baukultur auf die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Mit lebendigen, attraktiven und kompakten Städten kann man den Druck auf die Siedlungsränder mindern, Verkehr und CO2-Emissionen einsparen.

Gerade für kleinere und mittlere Städte, in denen die Investoren nicht Schlange stehen, ist die Haltung zum Denkmalschutz eine zentrale Frage. Man kann mit der historischen Bausubstanz auch ein Identifikation stiftendes Stadtbild retten, dazu brauchen die Kommunen aber Kontinuität, Planungssicherheit und Rückhalt.

Aktuelles Beispiel: Zittau. Nachdem über viele Jahre der Verfall nur punktuell aufgehalten werden konnte, freut sich die Stadt über einen Investor, der in zentraler Lage eine ganze Straße überbauen und flächenhaft abreißen will. Zittau wird sich enorm verändern. Dazu hätte es nicht kommen müssen, wenn man mit den Mitteln des Denkmalschutzes stärker Impulse gegeben hätte. Eine solche Chance ist gegeben mit dem gezielten Einsatz europäischer Fördermittel. 

Ich zitiere einen letzten Satz aus der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt: „Die Baukultur ist eine Notwendigkeit für die Stadt als Ganzes und deren Umgebung.... Historische Gebäude, öffentliche Räume und deren städtische und architektonische Werte müssen erhalten bleiben. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe der (...) Behörden, aber auch der Bürger und Unternehmen.“

In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachsen: Leipzig Charta umsetzen und Baukulturelles Erbe als Förderschwerpunkt der EU-Förderperiode 2014-2020 aufnehmen

 

13.06.2012

Gefährdungs- und Risikoanalyse der militärischen Flughafennutzung unzureichend öffentlich

Rede der Abgeordneten Gisela Kallenbach im Plenum am 13.06. zur militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle und zum diesbezüglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Geht es um die möglichen Risiken der seit 2006 bestehenden militärischen Nutzung des Drehkreuzes Leipzig-Halle wird die Sächsische Staatsregierung seit Jahren dünnhäutig, schmallippig und verschlossen.

Dabei steht die Staatsregierung des Freistaates in der Pflicht, Stellung zur damit veränderten Sicherheitssituation zu beziehen. Wenn man die Antworten zu verschiedenen Kleinen Anfragen von mir oder anderen Kollegen studiert, fragt man sich schon, ob es eine Gesamtverantwortung der Staatsregierung gibt. Die Antworten widersprechen sich oder sind nichtssagend. Es ist ein Trauerspiel. Staatsminister Morlok hat mir auf meine Kleine Anfrage geantwortet: Es liegen weiterhin keine konkreten Erkenntnisse für eine unmittelbare Gefährdung für Bevölkerung, Beschäftigte oder Passagiere vor.

Staatsminister Ulbig verweigerte mir in seiner Antwort zu den Sicherheitsrisiken am Flughafen Leipzig/ Halle Auskünfte über die Folgerungen aus der Gefährdungsanalyse mit dem lapidaren Verweis auf die Vertraulichkeit der Informationen.

Meine sehr geehrten Herren Staatsminister, es mag ja sein, dass Sie mit diesen dünnen Sätzen meinen, das Nötigste gesagt zu haben. Bei jährlich fast 65.000 Flugbewegungen und knapp 2,3 Millionen Passagieren - davon nach Medienberichten eine sechsstellige Anzahl an Soldaten, ist aber nicht Geheimniskrämerei sondern Transparenz und Öffentlichkeit unbedingte Pflicht. Dieses öffentliche Interesse stößt bei Ihnen offensichtlich auf absolute Ignoranz. Sie geben nur zu, was engagierte Journalisten Ihnen nachweisen können, Sie mauern, schweigen und verharmlosen.

Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu Punkt III des vorliegenden Antrages. Auf meine Frage nach dem Vorhandensein und der Umsetzung eines Trennungskonzeptes zwischen ziviler und militärischer Nutzung am Flughafen haben Sie sich auf das Luftverkehrsgesetz und die entsprechenden Rechtsvorschriften zurückgezogen. Im Rahmen der Betriebspflicht bestünde keine Notwendigkeit einer unterschiedlichen Behandlung. Von einer verantwortungsvoll handelnden Staatsregierung erwarte ich doch etwas mehr. Sie wissen genau, dass das Luftverkehrsgesetz zwischen Flughäfen für den normalen Verkehr und Sonderflughäfen, wie z.B. Militärflughäfen unterscheidet. Ein dauerhaftes Nebeneinander zwischen militärischer und ziviler Nutzung ist ohne entsprechende differenzierte betriebliche Regelungen im Kern des Gesetzes nicht vorgesehen.

In Ihren Antworten schwingt allerdings untergründig mit, dass Sie irgendwie gar nicht so recht mitverantwortlich fühlen und auch noch auf den Bund verweisen. Dabei wissen Sie: Mehrheitsgesellschafter des Flughafens ist mit 94 % die Mitteldeutsche Airport Holding AG. Gesellschafter der Mitteldeutschen Airport AG ist der Freistaat Sachsen mit mehr als 75 %. Sie stehen in der Verantwortung und vernachlässigen Ihre öffentliche Aufklärungspflicht, wenn laut MDR-Bericht die Anschlagsgefahr auf Militärpassagiere als „wahrscheinlich“ eingestuft wird. Dann besteht Handlungsbedarf, aber auch Erklärungsbedarf gegenüber der Öffentlichkeit und auch dem Parlament.

Bisher wird uns vermittelt, dass die Sicherheit den höchsten Standards genügt. Wie passt das mit den MDR-Recherchen zusammen? Gibt es neue Gutachten, neue Gefährdungsanalysen; ist das Gutachten aus 2008 tatsächlich „überholt“? Was sagen Sie zu der Pressemitteilung unserer PKK vom 13.04.2010, in der es heißt: (ich zitiere) „Zur Frage, ob durch militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle für die Menschen im Freistaat Sachsen, z.B. durch militärische Unfälle oder auch eventuelle Anschläge, erhöhte Sicherungsgefährdungen bestehen, konnten weder das Innenministerium noch das Landesamt für Verfassungsschutz in ihrer Zuständigkeit klare Angaben machen“

Ich höre auf, Sie merken: es gibt erhebliche Informationslücken.

Hoffentlich führen die journalistischen Rechercheergebnisse und die heutige öffentliche Debatte endlich zu dem nötigen Umdenken.

Wir werden dem Antrag zustimmen.

 

zum Antrag Sicherheitsmängel und -risiken auf Grund der militärischen Nutzung des Flughafens 

13.06.2012

Gefahren des Grundwasseranstieges abwenden

Rede der Abgeordneten Gisela Kallenbach im Plenum am 13.06. zu den Gefahren des Grundwasseranstieges im Freistaat Sachsen und dem diesbezüglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ursachen des Grundwasseranstiegs sind wie bei vielen Umweltproblemen sehr komplex. So ist Streit vorprogrammiert, wer in welchem Maße die Verantwortung trägt - und damit die Kosten.

Streit ist aber für die Bürgerinnen und Bürger, deren Keller im Wasser steht, wenig hilfreich. Lösungen sind gefragt, die dem Verursacherprinzip gerecht werden. Deshalb: Zustimmung zum Antrag. Nur, wer eine tiefgründige Analyse betreibt, ohne kritische Aspekte auszublenden, kommt auch zu wirklich dauerhaften Lösungen. Die Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort ist dabei existentiell. Das spielt im Bericht des SMUL allerdings nur eine marginale Rolle.

Je nach Weltsicht werden die Ursachen einmal mehr der Niederschlagsmenge, dem gesunkenem Wasserverbrauch oder auch den Bergbauunternehmen zugeschrieben. Dass die Grundwasserstände inzwischen wieder gesunken seien, wie die Staatsregierung – hörbar aufatmend - verlautbaren lässt, mag im Tagesgeschäft ein Trostpflaster sein.

Aber der Trend ist klar: der Klimawandel ist in vollem Gang. Die Extremwetterlagen nehmen drastisch zu. Dazu kommt die Fortsetzung des großflächigen Bergbaus. Und damit bleibt die Gefahr bestehen, dass das Grundwasser - zumindest temporär - steigt.

Es bleibt also eine komplexe Aufgabe, die nicht Bauherren und Planern zugeschoben werden kann. „Der Grundwasseranstieg wird uns noch am längsten von allen Bergbauwirkungen beschäftigen“, sagt der Bergbauexperte Prof. Andreas Berkner vom Planungsverband Westsachsen gegenüber der Leipziger Internetzeitung. Was tatsächlich fehlt, ist eine überregionale Koordination und Zusammenarbeit aller Verantwortlichen. Der Staat trägt die Verantwortung für ein integriertes Wasser- und Ressourcenmanagement. Sachsen-Anhalt gibt ein gutes Beispiel und hat einen Bericht zur Vernässungssituation vorgelegt, dessen Ziel ein intelligentes Wassermanagement ist, das für feuchte wie trockene Jahre taugt.

Integrierte Konzepte sind freilich nicht zum Nulltarif zu haben. Alle Akteure müssen ihren Beitrag leisten. Dazu gehören ganz klar die Kommunen und Bauherren, aber auch die Bergbauunternehmen. Deren Verantwortung wird in dem vorliegenden Bericht nahezu ausgeblendet. Dabei bezahlt die LMBV in nicht wenigen Fällen sogar die Anhebung von Häusern. Würde sie das tun, wenn sie nicht als Verursacher identifiziert wurde? Für eine umfassende Analyse ist eine verlässliche, umfangreiche und keinen möglichen Verursacher ausschließende Datengrundlage die unbedingte Voraussetzung. Die steht bisher aus.

Eine abschließende Bemerkung: Die Bewohner der Bergbaugebiete haben seit dem 18. Jahrhundert nicht nur einen gigantischen Raubbau an Rohstoffen, sondern auch an den Grundwasservorräten erlebt. Die Renaturierung der Bergbaufolgelandschaften ist unerlässlich. Aber so schön die Entwicklung der Seenlandschaften ist, auch dabei greifen wir wieder in gigantischem Ausmaß in den Wasserhaushalt ein. Grundwasser runter, Grundwasser hoch – fast so als wären wir im Labor. Es gehört zu den Denkmustern des Industriezeitalters, die langfristigen Folgen unseres Handelns auszublenden, ganz gleich ob es um den Verbrauch von Kohle oder anderen Rohstoffen geht. Wir nehmen die Zerstörung ganzer Dörfer in Kauf, wir nehmen nasse Füße in Kauf, ... und glauben, es gäbe keine Alternativen. Den Preis dafür aber werden nicht wir zahlen, sondern unsere Kinder und Enkel.

Auch wenn wir heute mit dem Grundwasseranstieg nur eine von vielen Nebenwirkungen der fossilen Energiewirtschaft betrachten: Ich kann es mir nicht verkneifen, an dieser Stelle zu sagen: der zügige Ausstieg aus der Braunkohle ist die Alternative.

 

zum Antrag Gefahren durch Grundwasseranstieg abwenden

10.05.2012

Landesbeauftragter für Stasi-Unterlagen muss Bildungsauftrag wahrnehmen

Rede der Abgeordneten Gisela Kallenbach im Plenum am 10.05. zur Unterrichtung durch den Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werter Herr Rathenow,

Auch im Namen meiner Fraktion herzlichen Dank für Ihren Bericht, der – wie bereits mehrfach erwähnt- nur den Beginn Ihrer Amtszeit reflektiert und aus bedauerlichen Gründen auch erst sehr spät vorgelegt werden konnte. Es ist verständlich, dass Sie vorerst auf der anerkannten Arbeit Ihres geschätzten Vorgängers aufbauen und nur begrenzt eigene Akzente setzen konnten. Daher sind wir besonders gespannt auf die Fortsetzung, die Sie uns ja in Bälde vorlegen wollen.

Wir sind gespannt darauf, mit welchen neuen Ideen Sie beitragen, dass die Erfahrungen aus Diktatur und Verfolgung in angemessener aber auch eindringlicher Weise immer wieder in das Gedächtnis gerufen werden und an nachfolgende Generationen weiter gegeben werden.

Da es ja immer einmal wieder vorkommt, dass irgendjemand die Legitimation des Landesbeauftragten in Frage stellt, möchte ich klar für unsere Fraktion sagen: wir brauchen noch lange in Sachsen eine solche Behörde und möchten gerne darüber diskutieren, ob der bisherige Aufgabenbereich nicht erweitert werden muss. Warum? Die Muster und Parolen, mit denen noch heute Demagogen von rechts außen agieren, haben ihre Wurzeln in den Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts. Sie gefährden bis heute unsere Demokratie. Ihre Behörde hat daher einen klaren Bildungsauftrag, den wir gerne gesetzlich fixiert hätten. Die Arbeit Ihrer Behörde ist eine willkommene und gute Ergänzung zu der anderer Institutionen und Aktivitäten.

Ich begründe das auch gerne mit unserer Verantwortung als Teil der europäischen Familie. Es waren die Kollegen aus Mittel- und Osteuropa, die nach dem Beitritt im Jahr 2004 sehr bald darauf drängten, eine Resolution mit dem Titel “Gewissen Europas und zum Totalitarismus“ zu verabschieden. Das geschah unter dem Hinweis, dass  Europa erst dann vereint sein wird, wenn es imstande ist, zu einer gemeinsamen Sicht der Geschichte zu gelangen; Kommunismus, Nazismus und Faschismus als gemeinsames Vermächtnis anzuerkennen und zur Sicherung der Demokratie in Europa eine ehrliche und tiefgreifende Debatte über das vergangene Jahrhundert zu führen. Für eine solche Debatte kann auch die Sächsische Behörde einen wertvollen Beitrag leisten. Diese ist auch deshalb nötig, weil immer wieder Studien erschreckende Wissenslücken an das Licht bringen, die zu einer Verklärung der Vergangenheit führen. Demokratisches Bewusstsein setzt Wissen über die Geschichte und die beiden Diktaturen in Deutschland mit ihren europaweiten Auswirkungen voraus.

Wenn Sie als Landesbehörde dabei wichtige Aufgaben übernehmen, brauchen Sie Mindestvoraussetzungen. Zuallererst eine ausreichende Anzahl professioneller Mitarbeiter/innen.  An mehreren Stellen im Bericht heißt es: „diese wichtige und umfassende Aufgabe ist nicht zu bewältigen“ – hier geht es um die Beratungsleistungen für Opfer. Weiter: „Kann jedoch mit der personellen Ausstattung der Behörde nicht geleistet werden“ oder „kann die Behörde die Flut der Anfragen personell nicht mehr abdecken“ – hier geht es um die Bildungsarbeit. Daher sehe ich den Freistaat und das Parlament in der Pflicht für eine angemessene Balance zwischen Aufgabenstellung und Personalausstattung zu sorgen.

Sie verweisen im Bericht in diesem Zusammenhang auch auf die bereits vor Ihrer Wahl von den Opferverbänden angemahnte Neuprofilierung und institutionelle Anbindung der Behörde im Rahmen einer Gesetzesnovellierung. Sie befinden sich nach Ihrer Aussage dazu im Gespräch mit der Staatsregierung und dem Landtag. Ich hoffe, sie kommen zu einem baldigen Abschluss, zumal unsere Fraktion dazu bereits vor fast einem Jahr einen entsprechenden Vorschlag formuliert hat.

Wir wünschen Ihnen guten Erfolg mit Ihrer Arbeit, viele gewinnbringende Ideen und freuen uns mit Spannung auf den nächsten Bericht.

 

 

Stadtentwicklung braucht strategisches ressortübergreifendes Denken

---Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zur Fachregierungserklärung "Bewahren. Erneuern. Gestalten. - Stadtentwicklung im Freistaat Sachsen", 55. Sitzung des Sächsischen Landtages, 9. Mai 2012, TOP 3

Es gilt das gesprochene Wort 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch im Flächenland Sachsen lebt die Mehrheit der Bevölkerung in Städten. Städte sind gewöhnlich die Orte der Innovation und gesellschaftlichen Entwicklung, aber auch die der sozialen Brennpunkte. Es hat sich nicht erst seit 2007 – als die EU-Bauminister die "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt" verabschiedeten - herum gesprochen, dass der städtischen Dimension eine besondere Bedeutung zugemessen werden muss. Diese wurde dann folgerichtig bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 in die Strukturfondsverordnung der EU aufgenommen.Stadtentwicklung heißt eben nicht nur anspruchsvolle Architektur oder denkmalgerechte Sanierung. Stadtentwicklung fordert Sorge für Arbeitsplätze Bildung, Mobilität, Freiraum und Natur, Angebote für Junge und Alte, Kultur, Sport. Dieses Themenspektrum lässt sich fortsetzen und kreiert in der Summe das, wonach die Mehrheit der Bewohner strebt: Lebensqualität.Diese Botschaft scheint auch – zumindest verbal- in Sachsen angekommen zu sein. In vielen Teilen kann ich Ihnen, Herr Staatsminister zustimmen. Sie haben eingangs beschrieben, welche gewaltige Entwicklung sich in den letzten 22 Jahren vollzogen hat. Jedem, der daran Zweifel hat, dem empfehle ich die erneute Ansicht des Filmes „Ist Leipzig noch zu retten?“ aus dem Jahr 1989. Sie haben auch beschrieben, dass noch große Herausforderungen vor uns liegen.Der demografische Wandel, knapper werdende öffentliche Finanzmittel, soziale Disparitäten und real existierende Klimaveränderungen erfordern komplexe Strategien. Der entscheidende Schlüssel ist die integrierte, nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung- da stimmen wir überein.

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"Wir sind Europa"... Plenarrede zum Antrag EU-Strukturfonds 2014-2020

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der 9. Mai gehört als Europatag seit 1985 wie die Flagge und die Hymne zu den Symbolen der Europäischen Union. Am 9. Mai 1950 hatte der französische Außenminister Robert Schuman in einer historischen Rede vorgeschlagen, eine Produktionsgemeinschaft für Kohle und Stahl zu schaffen, die Montanunion. Schuman gab damit den Anstoß zur späteren Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und heutigen Europäischen Union. Mit ihren 27 Mitgliedsstaaten und einer halben Milliarde Einwohnern ist die EU heute eine weltweit einmalige Union von Staaten und Bürgern. Trotz, oder gerade wegen, all der durchlebten und akuten Krisen beweist die EU ein enormes Potential. 

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Allgemeine Informationen zur Arbeit des Landtags in der 5. Legislaturperiode

Der Sächsische Landtag befindet sich seit den letzten Wahlen am 30.8.2009 in seiner 5. Legislaturperiode. Der Sächsische Landtag setzt sich derzeit aus 132 Abgeordneten zusammen. Nach der Verfassung vom 27. Mai 1992 werden sie auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. 

Die Abgeordneten der Fraktionen leisten ihre inhaltliche Arbeit durch die Mitwirkung in den Fachausschüssen. Ich selbst vertrete die Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft  sowie im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. 

Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss
Haushalts- und Finanzausschuss
Ausschuss für Schule und Sport
Ausschuss für Wirtschaft
Arbeit und Verkehr
Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
Innenausschuss
Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz
Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Weitere ständige Ausschüsse sind der Bewertungsausschuss, der Petitionsausschuss, der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten sowie der Wahlprüfungsausschuss. 

Informationen über die Arbeit des Landtags erhalten Sie über die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen, wie auch über die Internetseite des Landtags direkt. Alle  Drucksachen, Plenarprotokolle und Ausschussprotokolle werden elektronisch zum Download angeboten. Mit dem elektronischen Dokumentations- und Archivsystem (EDAS) können Sie nach diesen Dokumenten recherchieren, sich diese anzeigen lassen und natürlich diese natürlich auch speichern und drucken.

Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, sich mit Ihren Anliegen als Bürgerinnen und Bürger an mich und/oder andere Abgeordnete zu wenden - erfolgreicher Lobbyismus ist kein Privileg von Unternehmen und Verbänden! 

Gisela Kallenbach