Was ist was? Wer ist die ausführende Gewalt auf Länderebene? Und die Legislative oder Judikative? Sie erhalten hier Informationen zu politischen Institutionen und Gremien.
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Das ursprünglich in den Gründungsverträgen ?Europäische Versammlung? genannte Europäische Parlament verkörpert das demokratisch-repräsentative Element und demokratische Repräsentativorgan der Europäischen Unio, das die Völker der in der EU zusammengeschlossenen Staaten vertritt. Das EP übt seine Tätigkeit in Straßburg, Luxemburg und Brüssel aus. Es ist das einzig direkt gewählte Organ der EU. Durch den Vertrag von Nizza ist eine Erhöhung der Abgeordnetenmandate von insgesamt 626 auf 732 erfolgt. Deutschland hat 99 Mandate.(Smith, Julie: Europe`s Elected Parliament. Sheffield 1999)
Der Rat ist die ?Legislative der EU?, gleichzeitig aber auch das eigentliche Entscheidungszentrum in der Gemeinschaft. Im institutionellen Gefüge der Europäischen Gemeinschaften bildet der Rat das Gemeinschaftsorgan mit der größten Kompetenzfülle. Er beschließt alle wesentliche Rechtsakte der Europäischen Union. Er kann aber nur ? angesehen von wenigen Ausnahmen ? auf Vorschlag der Europäischen Kommission entscheiden. Seine Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten wie Gesetze. ( Haynes-Renshaw, Fiona/Walace, Helen: The Council of Ministers. London 1997)
Die Kommission ist ein echtes europäisches, die Gemeinschaftsinteressen vertretendes Organ, das ursprünglich als Exekutiveder Gemeisnchaft die Vorstufe einer europäischen Regierung bilden sollte. Zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof bildet die Kommission die reinste Ausprägung eines supranationalen Organs. Als das europäische Gremium par execellence ist die Kommission allein dem Interesse der Gemeinschaft und den europäischen Verträgen verpflichtet. (Spence, David(Hg.): The European Commission. London 1997)
Der Europäische Gerichtshof bildet im institutionellen System der Europäischen Gemeinschaft das gemeinsame Rechtssprechungsorgan. Der EuGH mit Sitz in Luxemburg übt den überwiegenden Teil der Rechtssprechungsaufgaben im Rahmen der Gemeinschaft aus. Er wird aus 15 Richtern sowie aus neun Generalanwälten gebildet. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Wiederernennung ist zulässig und wird auch praktiziert. (Kirschner, Heinrich: Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften. Köln 1998)
Durch den Maastrichter Vertrag wurde der 1997 gegründete Europäische Rechnungshof zum fünften Hauptorgan der EG aufgewertet. Er überwacht die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Organe der EU. Die Prüfungstätigkeit des EuRH erstreckt sich prinzipiell auch auf nachgeordnete Instanzen der EU wie z.B. das Statistische Amt. (Graf, R.: Die Finanzkontrolle der EG. Baden-Baden 1999)
Im Zentrum der Wirtschafts- und Währungsunion stehen das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) sowie die Europäische Zentralbank (EZB), die am 1. Januar 1999 die im Maastrichter Vetrag vorgesehenen Kompetenzen übernommen hat.
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) ist eine beratende Versammlung, die 1957 durch die Verträge von Rom eingesetzt wurde. Er besteht aus Vertretern der verschiedene wirtschaftliche und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft und hat die grundlegende Aufgabe, den drei großen Organen (Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission) als Ratgeber zur Seite zu stehen. Angesehen von seiner Beratungsfunktion arbeitet der Ausschuss auf die Umsetzung eines partizipatorischen Demokratiemodells in Europa und der übrigen Welt hin.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist wie auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) ein Nebenorgan der Europäischen Union und bildet keine Dritte Kammer. Er ist ein beratendes Gremium, das bei insbesondere regionale Interessen berührenden Politikfeldern angehört werden muss. Aufgrund seiner mangelnden Organqualität wird die Funktion des AdR immer begrenzt bleiben. Er dienst als Resonanzboden für die Wünsche und Forderungen der unterschiedlichen Regionen in der EU. (Hrbek, Rudolf: der Ausschuß der Regionen ? Eine Zwischen Bilanz zur Entwicklung der jüngsten EU- Institutionen und ihrer Arbeit, in: Europäisches Zentrum für Föderalismusforschung(Hg.): Jahrbuch des Föderalismus 2000. Baden 2000, S. 461 ? 478)